Etwas mehr Achtung vor der Institution Ortsbeirat, bitte

Im Stadtparlament wurde deswegen die Tagesordnung geändert.

Ansicht von Albertshausen (Foto: myheimat.de)

Das ist passiert: Bevor die „Abstimmungsroutine“ in der Februar-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (Wildungen-digital berichtete) begann, hatte Stadtverordneter Dr. Schultheis (Freie Wähler) einen Antrag zur Tagesordnung. Er beantragte, den Bebauungsplan Nr. 4 Reinhardshausen „Wohnpark zum Hahnberg“ von der Tagesordnung abzusetzen. Seine Begründung: Nach einer schriftlichen Eingabe eines Ortsbeiratsmitgliedes von Albertshausen sei der Ortsbeirat entgegen der Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO § 82) nicht gehört worden. (Anm. d. Redaktion: a) Albertshausen ist deshalb betroffen, weil die Ausgleichsmaßnahmen für den Wohnpark in der Gemarkung Albertshausen liegen. b) Die bisherige Namensnennung wurde wegen rechtlicher Bedenken z. T. entfernt.)

Bürgermeister Gutheil äußerte sich nicht zu der Angelegenheit, sondern ließ Hauptamtsleiter Heiser und Stadtplaner Hilligus erläutern. Die beiden Verwaltungsmitarbeiter berichteten über die bisherige Praxis bei der Umsetzung des § 82 HGO: Die Ortsbeiräte werden grundsätzlich zu Ausschusssitzungen eingeladen und können dort von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen – sofern Angelegenheiten den jeweiligen Stadtteil betreffen.

Im vorstehenden Fall sei der Bebauungsplan in zwei Sitzungen des Planungsausschusses besprochen worden. In beiden Sitzungen seien, ausweislich der jeweiligen Protokolle, der Ortsvorsteher von Reinhardshausen, Dr. Berlitz und der Stellvertretende Ortsvorsteher von Albertshausen, Heiko Münch, anwesend gewesen. In der zweiten Sitzung habe Dr. Berlitz eine Stellungnahme abgegeben.

Die Freien Wähler meldeten Bedenken an, ob mit dieser Verfahrensweise der Bedeutung des § 82 HGO ausreichend Rechnung getragen werde. Sie baten darum, die Beratung der Vorlage zurückzustellen. Außerdem erhoffen sie von der Verwaltung eine Rechtsauskunft über die Verfahrensweise.

Die Stadtverordnetenversammlung sah das auch so und setzte den Punkt einstimmig von der Tagesordnung ab.

Wir meinen: Das Verhältnis Ortsbeiräte-Stadtverwaltung – und gelegentlich auch Stadtparlament – ist sensibel und mitunter angespannt. Sensibel deshalb, weil man in den Stadtteilen nicht immer das Gefühl hat, von der Stadtpolitik ernst genug genommen zu werden. Wenn sich Ortsbeiräte gegenüber der Kerngemeinde als Bittsteller fühlen und manchmal um relativ geringfügige Maßnahmen und Geldbeträge mit der Verwaltung und dem Magistrat unnötige Kämpfe führen müssen, dann kann das auch zu Unmut führen. Die örtliche Politik im Ganzen ist wohl gut beraten, sich in dieser Hinsicht immer mal wieder selbst zu überprüfen.

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