Delegitimierung, Kant und der Widerstand

Nicht nur aus Anlass des gerade hochoffiziell begangenen Gedenktages an den 20. Juli 1944 vor 80 Jahren, denn das Thema bleibt sicher noch lange aktuell. Der folgende Beitrag wurde von https://zimbos-blog.de/ mit dessen Zustimmung übernommen.

Ein Gespenst geht um in Deutschland – das Gespenst der Delegitimierung. Wer wissen möchte, was denn das sperrige Fremdwort bedeutet, das in letzter Zeit so gerne sowohl von Angehörigen der „Ampel-Koalition“ als auch mit ihr sympathisierenden Journalisten in Talkshows zur Rechtfertigung für allerlei fragwürdige behördliche Maßnahmen gebraucht wird, könnte sich zum Beispiel im Netz schlau machen und googeln.

An oberster Stelle bringt die Suchmaschine bereits die Position des Verfassungsschutzes:

https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/verfassungsschutzrelevante-delegitimierung-des-staates/verfassungsschutzrelevante-delegitimierung-des-staates_node.html

Eine allgemeine, unparteiische Erklärung bietet an zweiter Stelle die Plattform bedeutungonline.de:

https://www.bedeutungonline.de/was-ist-delegitimierung-bedeutung-definition-erklaerung

Hier wird die Legitimierung und deren Negierung zunächst allgemein, sodann in Bezug auf Staatshandeln juristisch und die historische Verwendung betrachtet.

Wikipedia priorisiert dagegen sogleich die Definition des Verfassungsschutzes:

https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsschutzrelevante_Delegitimierung_des_Staates

Dabei werden die politischen Maßstäbe Links- und Rechtsextremismus entlang der – seit den „Berufsverboten“ in den 1970er Jahren – offiziellen Definitionen erläutert und gegen das Recht auf private Meinungsäußerung abgegrenzt.

Es ist sicher nützlich zu wissen, dass legitim im Gegensatz zu legal (sowie deren Negationen) nichts mit staatlichen Gesetzen zu tun hat. Bei bedeutungonline.de ist als Beispiel-Erläuterung für „allgemein anerkannt, unbestritten, berechtigt“ das folgende, leider nicht nachgewiesene Zitat zu finden:

Formell war er [Claus Schenk Graf von Stauffenberg] ein Hochverräter, aber ich halte das, was er getan hat [das Attentat auf A. Hitler am 20. Juli 1944], für legitim.“

Formell also nach der Gesetzeslage. Denn im NS-Staat galt das (von ihm) geschriebene Gesetz. Aber da gibt es ja noch den kategorischen Imperativ Immanuel Kants.

Der Begriff „kategorisch“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Imperativ bedingungslos und allgemeingültig ist. Kant behauptet, dass moralische Handlungen auf einer universalen moralischen Gesetzgebung basieren sollten, die für alle rationalen Wesen gleichermaßen gilt. Der kategorische Imperativ fordert die Menschen auf, nach moralischen Prinzipien zu handeln, die universell anwendbar sind, unabhängig von den individuellen Umständen.

Kants kategorischer Imperativ basiert auf dem Prinzip des Autonomie. Kant argumentiert, dass die Menschen rationale Wesen sind, die die Fähigkeit haben, unabhängig von ihren individuellen Wünschen und Neigungen moralische Entscheidungen zu treffen. Der kategorische Imperativ soll Menschen dazu anleiten, moralisch zu handeln, indem sie vernünftige, allgemeingültige Prinzipien anwenden.“ (Quelle: das-wissen.de)

Somit haben wir auch einen Maßstab für legitimes staatliches Verhalten und Handeln, wenn Menschen – und nicht nur die Staatsbürger – entsprechend Kants Aufforderung den „Mut haben, sich des eigenen Verstandes zu bedienen“ und gegenüber der Obrigkeit Widerstand signalisieren.

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