Olaf Scholz, der Illusionist?

Foto: Franz P. Sauerteig, Pixabay

In der Wochenzeitung Die Zeit, Ausgabe 11/2024 , hat der politische Redakteur Bernd Ulrich eine Analyse geschrieben unter dem Titel „DER ILLUSIONIST“. Gemeint ist Bundeskanzler Olaf Scholz.

Ulrich listet eine umfangreiche Reihung von angeblichen „Problemen des Kanzlers“ auf. Scholz „verliert die Kontrolle“, „seine politische Methode funktioniert nicht mehr“, er ist gefangen in einer „Pfadabhängigkeit der Rechthaberei“ usw. usw.

Unser regelmäßiger Gastautor Alois Mieslinger verfasst eine Gegenrede (red):

Ein deutscher Bundeskanzler darf viele Fehler machen, aber er darf nie den Fehler machen, mit Russland in Waffenberührung zu kommen. Bei der Beurteilung dessen soll man sich nicht auf das Urteil von voreingenommenen Politikern und Medienleuten verlassen, sondern besser den Souverän, das Volk, befragen. Das Volk ist der Meinung (laut Die Zeit), dass der Kanzler richtig handelt. Bevor man von Deutschland einen Taurus-Einsatz verlangt, soll die EU erst einmal die versprochenen 1 Million Granaten produzieren und liefern, das hilft auch weiter.

Betreffend ‚Illusionist‘ muss man früher ansetzen. Im Jahr 2009 hat sich der Verfassungsgesetzgeber eine Schuldenbremse gegeben, der alle zustimmten, außer Die Linken. Olaf Scholz hat auf dem Parteitag Ende letzten Jahres die Schuldenbremse relativiert, er hat gesagt: Im BVG-Urteil steht, dass im Jahr 2045 die Bundesrepublik klimaneutral sein muss. Mit den Maßnahmen gegen den Klimawandel kann man nicht erst 2044 beginnen. Ergo, man braucht früher Geld, also jetzt. So habe ich das interpretiert.

In Abs. 67 führen die BVG-Richter aus, dass sich die damalige (vor 2009) Norm nicht als geeignet erwiesen habe, die Staatsverschuldung außerhalb realer Krisenzeiten effektiv zu begrenzen. Der Verfassungsgesetzgeber hat sich selbst bestätigt, dass er mit Geld nicht sachgerecht umgehen kann, Italien kann.

Nach einer langen Reihe von Regeln über den künftigen Umgang mit Staatsschulden kommen die BVG-Richter in Abs. 212 zu dem Ergebnis: Insoweit ist nicht ersichtlich, wieso der langfristig angenommenen Krisensituation (Corona, Klimawandel, Ukrainekrieg, Wirtschaftskrise) nicht mit jährlich wiederholten Feststellungen im Sinne der Art. 109 Abs. 3 Satz 2, Art 115 Abs 2 Satz 6 GG ausreichend begegnet werden könnte. Die BVG-Richter stehen einer Kreditaufnahme zur Bewältigung der o. a. Krisen sehr aufgeschlossen gegenüber. Es stellt sich hier die Frage, warum die Regierung diesen Schritt nicht geht. Da kommen Herr Lindner und die FDP ins Spiel. Die haben anscheinend nur die Schuldenbremse als Markenzeichen. Wenn sie davon abweichen, fürchten sie den Untergang und mit ihnen fürchtet auch Olaf Scholz diesen Untergang weil er dann im Parlament keine Mehrheit mehr hat.

Das Übel ist nicht Olaf Scholz. Die Republik hat einen Systemfehler, die Schuldenbremse. Herr Lindner und seine FDP sowie Herr Merz und weite Teile der CDU sind der abstrusen Meinung, man könnte die Haushaltsbelastungen aus Ukrainekrieg, daraus Wirtschaftskrise und Klimawandelkosten aus dem laufenden Haushalt bezahlen. Im Notfall werden die Renten gekürzt. Ich verorte eher in diesen Kreisen Illusionisten in großer Zahl, die weder AfD noch einen Bauern- oder Lokführeraufstand fürchten. Die Krisensituation wird andauern, aber nicht wegen Olaf Scholz.

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1 Kommentar

  1. Die Bewertung von Schulden in den öffentlichen Haushalten

    Die Diskussion über Schulden, insbesondere neue Schulden, hat in der heutigen Zeit eine herausragende Bedeutung in der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik erlangt. Es herrscht eine kontroverse Debatte darüber, ob Schulden als positiv oder negativ zu bewerten sind, insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Entwicklung auf Bundes-, Landes- sowie kommunaler Ebene.

    Es steht außer Frage, dass unsere Wirtschaft auf Krediten basiert. Der fortlaufende Geldfluss, der durch Schulden ermöglicht wird, ist fundamental für die Initiierung und Aufrechterhaltung industrieller und gewerblicher Arbeitsprozesse. Einkommen, auch der öffentlichen Haushalte, entstehen aus diesen Arbeitsprozessen und dem damit verbundenen Schuldgeld. Daher ist es von essenzieller Bedeutung, dass dieser Geldfluss nicht unterbrochen wird.

    Neue Kredite können als Segen betrachtet werden, wenn sie dazu verwendet werden, marktfähige Projekte zu realisieren, die den Kapitaldienst und die Betriebskosten erwirtschaften können. Sie haben das Potenzial, die Wirtschaft anzukurbeln, neue Kaufkraft zu schaffen und wichtige Impulse für die Entwicklung zu geben. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Marktfähigkeit der Projekte nachgewiesen wird und ein positives wirtschaftliches Ergebnis erwartet werden kann.

    Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Kreditnehmer diese Kriterien erfüllen, damit neue Kredite als positiv bewertet werden können. Sie sollten dazu beitragen, neue Kaufkraft und Einkommensquellen zu sichern und zu fördern.

    Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es von großer Bedeutung, dass die öffentliche Hand in zukunftsweisende Projekte investiert, die positive Impulse für die Gesamtwirtschaft bieten.

    Öffentliche Gelder sollten jedoch nicht in Projekte investiert werden, die keine positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft haben.

    Insgesamt lässt sich festhalten, dass neue Schulden, wenn sie strategisch investiert werden und für marktfähige Projekte verwendet werden, einen positiven Beitrag zur Wirtschaft leisten können. Es ist jedoch unabdingbar, dass diese Projekte sorgfältig geprüft und umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass sie die angestrebten Ergebnisse erzielen.

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