Corona-Folgen: Wird das Wildunger Parlament aktiv?

Antrag der CDU-Fraktion

(Foto: privat)

Liebe Leserinnen und Leser, damit Sie sich ein ungeschminktes Bild vom Engagement der CDU machen können, bringen wir wunschgemäß diesen Antrag nebst Begründung im Wortlaut.

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Dr. Schmal,

wir bitten Sie, nachfolgend aufgeführten Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung zu setzten:

Antrag:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, den in Bad Wildungen ansässigen Geschäftsinhabern und Gastronomen die Nutzung städtischer Flächen vor deren Betrieben/ Geschäften/ Gaststätten/ Eisdielen/ Cafés zum Aufstellen von Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen usw., Tischen und Stühlen zur Bewirtung von Gästen großzügig zu gestatten soweit dies von den jeweiligen örtlichen Begebenheiten möglich ist. Der Magistrat wird gebeten, die Geschäftsinhaber und Gastronomen, die sich für die Nutzung zusätzlicher Flächen interessieren, dabei durch Beratung zur regelgerechten Nutzung zu unterstützen und die Nutzung schnellstmöglich bereitzustellen.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, für Sondernutzungen gem. o.g. Ziff. 1) keine Gebühren zu erheben und insoweit § 8 der Satzung über Sondernutzung i.V.m. lfd. Nr. 3 des Gebührenverzeichnisses zur Satzung über Sondernutzung für derlei Nutzungen bis zum Ablauf des 31.12.2020 nicht anzuwenden.

Begründung:

Folge der Covid19-Pandemie ist u.a., dass Geschäfte und gastronomische Betriebe Beschränkungen und Auflagen zu beachten haben.

Bei Verkaufs- bzw. Einzelhandelsgeschäften führen die Auflagen und Beschränkungen u.a. dazu, dass Kunden die Bestimmungen teilweise als lästig empfinden und deshalb von einem Betreten der Geschäften Abstand nehmen.

Bei gastronomischen Betrieben führt die aktuell geltende Verordnung in vielen Betrieben zu einer signifikanten Reduzierung des Platzangebots, zumal auch hier weitere Auflagen, z.B. die Erfassung personenbezogener Daten, Gäste von Besuchen abhalten.

Die Stadt Bad Wildungen kann die gesetzlichen Beschränkungen und Auflagen nicht ignorieren, aber den betroffenen Betrieben dabei helfen, die damit einhergehenden negativen Auswirkungen abzufedern.

Viele Betriebe verfügen nach der behördlichen angeordneten Schließung über keinerlei Rücklagen und sind akut in ihrer Existenz gefährdet. Nach der Wiedereröffnung ist der Aufwand durch die gesetzlichen Auflagen zusätzlich gestiegen, während die Beschränkungen auch weiterhin zu deutlichen Umsatzeinbußen führen.

Durch die Bereitstellung städtischer und sonstiger Flächen könnten die Betriebe ihre Verkaufsfläche und ihr Platzangebot im Außenbereich deutlich vergrößern. Bei Einzelhandelsgeschäften könnten die Waren ohne Betreten der Geschäfte mit dem damit verbundenen Aufwand bereits Außen in Augenschein genommen werden. Bei den gastronomischen Betrieben könnten durch zusätzliche Flächen mehr Sitzplätze angeboten werden und so die Beschränkung durch die 5m²-Regelung etwas kompensiert werden.

Eine Auflockerung und Verlagerung des Kunden- und Gästeaufkommens in den Außenbereich dürfte auch aus epidemiologischer Sicht geboten sein, weil sich die Viren unter frischer Luft schwerer verbreiten können und zudem Kontaktflächen wie Türklinken usw. gemieden werden.

Eine weitere Begründung erfolgt in der Sitzung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Marc Vaupel, Fraktionsvorsitzender

Hat Ihnen unser Artikel gefallen?