Der Überraschungsgast

Wie Politiker unglaubwürdig werden.

Immer willkommen.

Nun ist es also soweit. Der noch unbekannte Überraschungsgast wird sich als Investor am 1. Oktober 2018 in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorstellen und vielleicht seine Ideen zur Neugestaltung des Kurhausgeländes präsentieren. Man darf gespannt sein. Mitbewerber sind Fehlanzeige. Von einer einzigen unbekannten Person wird erwartet, den von CDU, SPD, Grünen und FDP in seltener Eintracht geknüpften gordischen Knoten zur Verwertung des einzigen noch in zentraler Kurlage der Stadt Bad Wildungen gelegenen städtischen Grundstückes mit seinem Kapital zulösen.
Als Spende wird er seinen Einsatz bestimmt nicht verstehen wollen. Die vom Planungsausschuss am 19. 9. 2018 abgesegnete Vorlage des Magistrats zur Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes (in Wildungen Digital vom 8.9.2018 „Viel Diskussionsbedarf in Sachen Kurhaus-Areal“), noch verfasst unter der Ägide des zum 31. 8. 2018 aus dem Amt geschiedenen Bürgermeisters Zimmermann, vermittelt den Eindruck wie ein roter Teppichs für einen Wunderheiler.ausgelegt worden zu sein. Der Verfasser der Vorlage und der Magistrat erweisen mit der Wortwahl der oft berufenen, aber selten wahrgenommenen Bürgerbeteiligung einen Bärendienst, indem sie sich schriftlich äußernden Bürgern auf arrogante Weise und sich in wiederholenden Wortwendungen zu deren
Einlassungen eine Abfuhr erteilen und empfehlen, lediglich davon Kenntnis zu nehmen. Da ist derWeg zu Goethes Götzzitat nicht weit. Sich aus guten und wohlüberlegten Gründen sich beteiligende Bürger, die allesamt kein Eigeninteresse am Bebauungsplan verfolgen, müssen sich vorgeführt vorkommen.
Es wiederholt sich, was am 7. April dieses Jahres anlässlich des Demonstrationszuges von mehreren hundert Bürgern zum Erhalt des Kurhauses von beobachtenden Stadtverordneten am Rande durch ihr nonverbales Verhalten gezeigt wurde.
Ergänzend sei darauf hinzuweisen, dass sich im gesamten Urenbachtal zwischen dem Parkplatz Goeckestraße / Heloponte und der Querung der Dr.-Born-Straße mit Ausnahme des Kinderspielplatzes kein Quadratmeter öffentlicher Grünfläche befindet, der als Ersatz für wegfallende Grünfläche am Kurhaus angerechnet werden könnte. Desgleichen sollte niemand darauf vertrauen, einen über zu veräußerndem Gelände verlaufenden Weg bisheriger Grünfläche durch eine zivilrechtliche Grunddienstbarkeit sichern zu können. § 1018 BGB bietet dazu keine Rechtsgrundlage.
Altenfelder

Hat Ihnen unser Artikel gefallen?

1 Kommentar

  1. Der siebente Satz des Leserbriefes vom 28. September 2018 „Der Überraschungsgast“ bedarf einer Berichtigung. Der Satz muss lauten:
    „Die vom Planungsausschuss am 19.9.2018 abgesegnete Vorlage des Magistrats zur Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes (in Wildungen Dibital vom 8.9.2018 „Viel Diskussionsbedarf in Sachen Kurhaus-Areal“), noch verfasst unter der Ägide des zum 31.8. 2018 aus dem Amt geschiedenen Bürgermeisters Zimmermann, vermittelt den Eindruck, wie ein roter Teppich für einen Wunderheiler ausgelegt worden zu sein. „

Kommentare sind deaktiviert.