Die theoretischen Abhandlungen über Demokratie füllen zwar ganze Bibliotheken, aber sie bedeutet in der Praxis Arbeit. Wie – und mithilfe welcher weiterer Gremien – ein Kommunalparlament arbeitet, wird durch die von ihm beschlossene Hauptsatzung und die zugehörige Geschäftsordnung geregelt. Weil die örtlichen Volksvertreter – im Gegensatz zu ihren überregionalen Kolleginnen und Kollegen – ehrenamtlich und in ihrer Freizeit tätig sind, verteilt sich die anstehende Arbeit bei einem größeren Gremium auf mehr, bei einer Verkleinerung auf weniger Personen, die dann eben mehr zu tun haben. Da verwundert es nicht, dass die Frage der Arbeitsbelastung ein gewichtiges Thema ist.
Ziemlich verwundert war Stadtverordnetenvorsteher Dr. Edgar Schmal in der letzten Stadtverordnetenversammlung bei der Diskussion der Themen Neufassung von Hauptsatzung und Geschäftsordnung. War doch auf seine Initiative hin im Ältestenrat seit längerem über mögliche Änderungen debattiert worden. Trotz dieser Vorbesprechungen wurden im Parlament in mehreren engagierten Redebeiträgen verschiedene Punkte erneut in Frage gestellt und einige vorgeschlagene Veränderungen abgelehnt.
Schließlich fand die von der CDU gewünschte Verkleinerung des Stadtparlaments von 37 auf 31 Sitze keine Mehrheit. Einer Verkleinerung des Magistrats von 10 auf 9 Sitze – die CDU wollte sogar auf 7 reduzieren – wurde dagegen zugestimmt. Nach dem jetzigen Wahlergebnis würde die SPD in diesem Gremium einen Sitz verlieren. Kein Wunder, dass die Genossen dagegen stimmten.
Bei der Geschäftsordnung wurde mehrheitlich die Zahl der Ausschüsse von fünf auf drei beschlossen. Auch hier stimmte die SPD dagegen. Ab der nächsten Wahlperiode werden also folgende Ausschüsse tätig sein: Ein Finanz- und Wirtschaftsausschuss, ein Planungs-, Umwelt-, Rechts- und Grundstücksausschuss und ein Ausschuss für Soziales, Jugend und Kultur.
Die geplanten Änderungen werden am 01. 04. 2021 nach der nächsten Kommunalwahl in Kraft treten.