Bad Wildungen: Ob diese Vorschläge hilfreich sind?

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Wir haben den Stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher Wolfgang Nawrotzki gebeten, über die Ergebnisse der letzten Sitzung des Rechtsausschusses zu berichten.

„Ab der kommenden Wahlperiode, die im April 2021 beginnt, wird sich in der Arbeitsweise der Stadtverordnetenversammlung einiges ändern. Das zeichnete sich in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses unter Leitung von Hubert Schwarz (CDU) ab.

Der Ältestenrat hatte sich über mehr als zwei Jahre auf Initiative von Stadtverordnetenvorsteher Dr. Schmal mit den Änderungsvorschlägen befasst. Entsprechende Beschlüsse sollen in der August-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause gefasst werden.

Dies sind die wichtigsten Änderungsvorschläge:

Für die Verkleinerung des Magistrats von zehn auf neun Mitglieder ergab sich im Ausschuss noch keine Mehrheit. Die Vertreter der CDU stimmten dafür und SPD, FWG und Grüne dagegen.

Für die Redezeit in den Sitzungen kann der Stadtverordnetenvorsteher bei Tagesordnungspunkten, die sehr umfangreich oder kompliziert erscheinen, eine gleiche Redezeit für alle Fraktionen vorschlagen. Wenn die Redezeit verbraucht ist, können sich Vertreter der jeweiligen Fraktion nicht weiter zu Wort melden. Das soll ausufernde Debatten verhindern.

Die Ortsbeiräte und Bürgervereine werden nicht mehr zum gesamten Haushaltsplan der Stadt gehört. Dafür sind die Anfragen und Anregungen der Ortsbeiräte in die Geschäftsordnung aufgenommen. Für ein Antragsrecht der Ortsbeiräte und Bürgervereine fand sich keine Mehrheit.

Für einen sehr wichtigen Punkt zeichnete sich im Ausschuss eine Zustimmung in der Stadtverordnetenversammlung ab. Nur die SPD hatte Vorbehalte. Die Zahl der Ausschüsse, in denen die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung im Einzelnen vorbereitet werden, soll von fünf auf drei reduziert werden. Es soll dann einen Finanz- und Wirtschaftsausschuss, einen Planungs-, Umwelt-, Rechts- und Grundstücksausschuss sowie einen Ausschuss für Soziales, Jugend und Kultur geben.

Wenn ein Stadtverordneter zweimal hintereinander in der Stadtverordnetenversammlung fehlt, kann der Ältestenrat beschließen, dass die Aufwandsentschädigung für den Folgemonat entfällt. Entschuldigungen werden hierbei in der Regel nicht berücksichtigt.

Eine neu gefasste Ehrensatzung regelt zukünftig die Vergabe von Ehrennadeln, die Verleihung von Ehrenbürgerrechten und Ehrenbezeichnungen für verdiente Kommunalpolitiker.“

Wolfgang Nawrotzki

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