Von der Nutzung und Verschönerung einer Warteschleife

Foto: w-d-Archiv

“KURHAUS bleibt in Warteschleife“ lautete der plakative Titel der WLZ zum Bericht über die erste Parlamentssitzung nach der Sommerpause am 4.9.23, in der dem einzig interessiert verbliebenen Projektentwickler SGI/Berlin für Entwicklungspläne zum Kurhaus-Areal erneut Aufschub vorerst bis Ende des Jahres gewährt wurde. Nötig, weil die Agentur es seit über einem Jahr nicht schafft, einen gezielten Fragenkatalog zur genauen Kalkulation und Absicherung der Planung darzustellen; weil momentan dazu keine Klarheit herzustellen sei.

In Anbetracht der derzeitigen wirtschaftlichen Allgemeinsituation sowie unkalkulierbarer Vorgaben der Regierung erscheint das für jedermann nachvollziehbar. Fragwürdig stößt dann aber jedermann auf, dass die Wildunger politischen Gremien dennoch ihr einziges Augenmerk mit Erlösungshoffnung aus der langjährigen Belastung Kurhaus auf das zumindest fragwürdig gewordene Interesse oben gen. Firma fixieren. Das Kurhausareal samt seiner Einbindung bleibt in welcher Form auch immer – und diese Form ist der entscheidende Faktor! – für die Zukunft der Stadt als Kur- und Gesundheitsstandort mit Flair strategisch unverzichtbar.

Aus städtischem Eigentum einmal entlassen entfallen alle verpflichtenden Einflussmöglichkeiten auf die gewünschte kurortbezogene Gestaltung und Nutzung; Vertragsbedingungen sind juristisch nicht haltbar (Beispiel Fürstengalerie). Warum nicht, der verunsicherten Weltlage geschuldet, 2 und 2 zusammenzählen und den wertvollen Gesamtkomplex einer eigenen Warteschleife anvertrauen?!

Fassade und Vorplatz sollten in einen halbwegs respektablen Zustand zu bringen sein, damit das grässliche „Lost-Place-Gesicht“ als beschämendes Ärgernis entfällt. Konstruktive Ideen blieben jederzeit offen gefragt. Möglicherweise würde man sich sogar an einen alten Beschluss des Parlaments für eine vom Land finanzierte und genehmigte Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs erinnern.

Dr. Mechthild Hessbrüggen

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1 Kommentar

  1. Zitat: „Möglicherweise würde man sich sogar an einen alten Beschluss des Parlaments für eine vom Land finanzierte und genehmigte Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs erinnern.“

    Dazu Folgendes: Die Lehre des Vernünftigen Folgerns ist die Logik. Sie kann jedoch, je nach Standpunkt, somit Blickwinkel auf die Situation, von jedem anders beschrieben und bewertet werden.

    Dies macht Entscheidungen, in demokratisch geprägten Gesellschaften, ja so schwierig.

    Um den Parlamentariern die Entscheidungsprozesse zu erleichtern, gibt es den (Ideen-) Wettbewerb. Wobei das Ziel von Wettbewerb das Wetteifern um die beste Idee, um das beste Konzept, um den stimmigsten Ablauf eines Prozesses ist.

    Von so einem (Ideen-) Wettbewerb ist Bad Wildungen leider noch Lichtjahre entfernt.

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