Der Haken an dem Grundrecht Pressefreiheit

Nachgestellte typische Verteidigung einer Wagenburg. (Foto: Taus1431)

Nicht immer, wenn man sich wundert, handelt es sich um ein Wunder. Wundern sich beispielsweise so manche treuen Leserinnen und Leser darüber, dass seit knapp zwei Jahren auf dieser Website keine Mitteilungen aus den Rathäusern der Kurstadt Bad Wildungens und der Nationalparkgemeinde Edertal zu finden sind, dann ist das im Grunde gar kein Wunder.

Dabei handelt es sich nämlich im Kleinen wie im Großen um ein gerne gepflegtes Regierungshandeln gegenüber neugierigen und womöglich eigensinnigen Presseorganen oder auch Journalisten, die sich auf die Aufgaben der freien Presse im demokratischen Rechtsstaat berufen. Die Presse als „Vierte Gewalt“ (neben Gesetzgebung, ausführender sowie richterlicher Staatsgewalt) soll ja eben der Regierung (bzw. Verwaltung) auf die Finger gucken und zur Meinungs- und Willensbildung des Wahlvolkes (des Souveräns) beitragen.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht eine ganze Menge Entscheidungen getroffen:

https://www.google.com/search?q=Verfassungsgericht+%C3%BCber+Pressefreiheit&rlz=1C1GCEA_enDE1008DE1008&oq=Verfassungsgericht+%C3%BCber+Pressefreiheit&aqs=chrome..69i57j33i160l3.19689j0j7&sourceid=chrome&ie=UTF-8

Sinnigerweise ist es immer wieder die aus dem „wilden Westen“ nach dem Motto „Wir halten zusammen, wenn wir angegriffen werden und verteidigen uns“ bekannte Wagenburg-Mentalität, durch die eine kritische Willensbildung der Öffentlichkeit behindert wird.

Dazu sind einige Voraussetzungen erforderlich. Hinter dem „Wir“ verbirgt sich die Auffassung, das amtlich Gute und Richtige zu vertreten. Wer aber andere Fakten oder Gesichtspunkte beachtenswert findet (zur Erinnerung: wir machten das im ersten Lockdown der Corona-Pandemie!), verbreitet entweder eine „Verschwörungstheorie“, oder will angeblich der amtlichen Institution in feindlicher Absicht schaden.

Hier bietet sich der Hinweis auf den aktuellen Fall Julian Assange an. Hatte doch der australische Wikileaks-Gründer unzählige Dokumente und Videos von Kriegsverbrechen US-amerikanischer Soldaten im Irak-Krieg veröffentlicht, weswegen er von den US-Regierungen seitdem als Spion strafrechtlich verfolgt und mit 175 Jahren Gefängnis bedroht ist, falls ihn die britische Regierung an die USA ausliefert.

Es wäre – im Kleinen – kein Wunder sondern eine demokratisch sinnvolle Tat, wenn in den Rathäusern das Verständnis für den Sinn des Grundrechts Pressefreiheit wieder geweckt würde.

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1 Kommentar

  1. Das war in Bad Wildungen schon immer so, deshalb geht’s in B.W. immer rückwärts. Die Verwaltung und die Politiker bringen nichts zustande, da wird nur unsinnig Geld ausgeben, Kritik wird nicht angenommen. Da werden 3 Büros beauftragt für ein Thema, unglaublich!

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