Altwildungen: Debatte im Planungsausschuss wegen Erweiterung einer Gewerbefläche

kritische Bedingungen für einen Vorratsbeschluss

Um diesen Grünstreifen entlang der Bundesstraße geht es. Foto: M. Zimmermann

Urlaub mit Wohnmobil ist ein aktueller Trend. Besonders in landschaftlich reizvollen Touristenzielen wie rund um Nationalpark und Edersee. Aber nicht jeder will eins gleich kaufen, und wer es mieten möchte, soll beim Ziel dafür ein Angebot bekommen. Dafür beabsichtigt der Unternehmer Uwe Konrad sein Gewerbegebiet „Ederblick Zentrum“ in Altwildungen mit entsprechenden Stellplätzen entlang der am Grundstück vorbeiführenden Bundesstraße 485 zu erweitern. Dazu lag dem Planungsausschuss der Bebauungsplan Nr. 47 „Nördlicher Ortseingang Altwildungen“ zwecks Satzungsbeschluss-Vorschlag für die nächste Stadtverordnetenversammlung vor.

In der Erörterung kam zur Sprache, dass „Hessen Mobil“, das für Planung, Bau, Betrieb und Management des hessischen Verkehrswegenetzes zuständig ist, im Abstand von 20 Metern von der Bundesstraße die Bebauung und Versiegelung des Bodens (etwa mit Beton oder Pflaster) auch für einen Parkplatz grundsätzlich untersagt. Es hat sich allerdings herausgestellt, dass der Unternehmer bereits mit Hessen Mobil in Verbindung getreten ist und eine Ausnahme für seine Stellplätze, für die er zuvor schon eigenmächtig Erdreich auffüllen ließ, beantragte.

Bevor nun Hessen Mobil die Stellplätze genehmigt, soll der Unternehmer die bisherigen Auffüllungen und die schon für die Entwässerung erfolgte Verrohrung dokumentieren und die Herkunft des für die Auffüllungen verwendeten Bodens nachweisen. Als weitere Auflage muss er ökologische Ausgleichsmaßnahmen vornehmen.

Die ausführliche Debatte ergab: Seitens der Stadtverwaltung wird nun in absehbarer Zeit ein klärendes Gespräch mit Herrn Konrad und Hessen Mobil erwartet. Für den Fall, dass Hessen Mobil unter den genannten Bedingungen die Bodenversiegelung gestattet, empfiehlt der Planungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zur Anlage der Stellplätze.

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1 Kommentar

  1. Gut so! Das Grundstück ist so besser genutzt als reine Müllsamelfläche des Mülls, der aus den Autofenstern geworfen wird. Aber was ist mit dem Schallschutz?

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