Freie Wähler sehen Bürgerwillen missachtet

Pressemitteilung im Wortlaut

Damit die Diskussion über öffentliche Themen mit einem vielseitigen Austausch von Argumenten angereichert wird, bringen wir bei uns eingegangene Pressemitteilungen ungekürzt.

Nach der Stadtverordnetenversammlung mit der auf Antrag der Freien Wähler namentlich
durchgeführten Abstimmung zur Änderung des Bebauungsplans im Bereich des Neuen
Kurhauses ist nun der Weg frei gegeben für einen Abriß.
Diese Entscheidung wird damit begründet, dass das Kurhaus nicht wirtschaftlich betrieben
werden konnte. Dass dies den Verantwortlichen in der Vergangenheit nicht gelungen
ist, stellt für die Freien Wähler nach wie vor kein Erfordernis zur Änderung eines bestehenden
Bebauungsplanes dar, sondern wirft ganz andere Fragen auf.
Wenn ein Abriss aber jetzt nicht mehr verhindert werden kann, muss an dieser zentralen
Stelle wenigstens ein Gebäude errichtet werden, welches sich mit wohl durchdachter Architektur
harmonisch in die Landschaft und Umgebung mit den umliegenden Gebäuden
wie dem Fürstenhof einfügt. Die bisher vorgelegten Pläne zeigen leider einen sehr nüchternen
Hotelkomplex, der diesen Anforderungen nicht genüge tut.
Es bleibt zu hoffen, dass die Denkmalschutzbehörden und das Bauamt in Korbach ihre
Möglichkeiten nutzen, um hier noch korrigierend einzuwirken.
Wenn die Bürger einen Verlust von rund 15.000qm Gemeinbedarfsfläche hinnehmen
müssen, welche Ersatzflächen werden angeboten? „Ich erinnere nur an den Bürgersaal
als Ersatz für den früheren Feuerwehrstützpunkt, der im Bebauungsplan der Fürstengalerie
festgehalten ist und den ich bisher vergeblich gesucht habe“, so Kira Hauser.
Der notwendige Kaufvertrag zwischen der Stadt und dem Investor eyemaxx muss der
Stadt ein Vetorecht einräumen, wenn die gemeinsam gefundene Architektur und Nutzung
nachträglich geändert werden soll.
Hans Schultheis ermuntert alle Bürger, an der Bürgerversammlung zu diesem Thema am
Mittwoch, 24.10. um 19:30 Uhr in der Wandelhalle teilzunehmen, um ihre Meinung zu
äußern und Fragen zu stellen. „Der Eindruck, den wir in vielen Gesprächen gewonnen
haben und der auch in Leserbriefen und sozialen Netzwerken widergespiegelt wird, ist
dass der nun vorgesehen Abriß nicht dem mehrheitlichen Wunsch der Wildunger Bürger
entspricht.“
Die Umsetzung des Bürgerwillens ist aber die oberste Pflicht der Stadtverordneten. Dafür
wurden sie gewählt.

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