Nach der Planungsausschuss Sitzung vom 21. März 2018 titelte die Wildunger Lokalredaktion der WLZ am 23. März: „Kurhaus-Abriss gebilligt“. Das kam uns doch etwas plötzlich vor. Darum baten wir den Planungsausschussvorsitzenden Wolfgang Nawrotzki um Auskunft, ob es sich tatsächlich so verhält. Er empfiehlt, aus dem gefassten Beschluss keine voreiligen Schlüsse zu ziehen, und erläutert:
„Der Planungsausschuss hat die Aufgaben, die die Stadtverordnetenversammlung gestellt hatte, nacheinander abgearbeitet. Vertreter der Projektentwicklungsfirma „plannQuadrat“ aus Heidelberg – Vertreter der Hotelbetreiber waren nicht zugegen – beantworteten die gestellten Fragen so:
1. Die vorgelegte Planung kann nicht so verändert werden, dass die Kurhaus Säle erhalten werden.
2. Ein Gemeinschaftsprojekt mit der Stadt Bad Wildungen zum Erhalt der Säle oder von Teilen des Kurhauses wird als nicht machbar angesehen.
3. Ein Aufgreifen der Kurhaus-Architektur ist bei der derzeitigen Konzeption, die eine eigenständige, moderne Architektur vorsieht, nicht möglich. Die anwesende Architektin erklärte, dass die Architektur bei der weiteren Konkretisierung mit den Beteiligten abgestimmt werden soll.
Nach längerer Aussprache verabschiedete der Planungsausschuss mehrheitlich bei einer Gegenstimme, einer Enthaltung und sechs Ja-Stimmen folgenden Beschluss:
Der Planungsausschuss spricht sich dafür aus, dass das vorgestellte Konzept die Grundlage für die weitere gemeinsame Arbeit im Hinblick auf die baldige Realisierung des Projekts ist.
Damit räumt der Planungsausschuss dem Projektentwickler, dem potenziellen Hotelbetreiber und dem Investor, der noch nicht bekannt ist, einen großen Vertrauensvorschuss ein. Für den Ausschuss waren offenbar keine ernsthaften Indizien erkennbar, um an der Ernsthaftigkeit und Solidität der Initiatoren und des Konzepts zu zweifeln. Die Enthaltung aus den Reihen der CDU und die Gegenstimme des FWG-Vertreters wurden nicht weiter begründet.
Die Stadtverordneten können nur hoffen, dass sich dieser Vertrauensvorschuss in der zukünftigen Projektentwicklung als gerechtfertigt erweist.“
Auf die Frage, wie es denn nun weitergehen solle, antwortete Herr Nawrotzki:
„Erstens: Der Projektentwickler wird die Rahmenbedingungen für den Pachtvertrag zwischen Investor und Betreiber fixieren und zweitens die Rahmenbedingungen für den Kaufvertrag zwischen Investor und der Stadt Bad Wildungen aushandeln.
Den Bedingungen des Kaufvertrages, den die Stadtverordnetenversammlung beschließen muss, kommen nun also besondere Wichtigkeit zu. Die Stadtverordnetenversammlung hat dann vor der Beschlussfassung neu zu beurteilen, wie das Projekt nun konkret aussehen wird und welche verbindlichen Verabredungen festgelegt werden.
Auf dem Weg bis zum Kaufvertrag können sich noch manche Hürden aufbauen, die es unter Umständen gerechtfertigt erscheinen lassen, mit dem Urteil „Kurhaus Abriss gebilligt“ noch etwas vorsichtig zu sein.“