Fragen eines lesenden Staatsbürgers

Gibt es im Wildunger Rathaus vorenthaltene Unterlagen?

Eine historische Innenimpression, der Blick in das Foyer des Kurhauses. Foto: Städtische Museen

Las ich doch kürzlich im Protokoll des Stadtparlaments vom 04.09.2017:
„Der Bürgermeister berichtete… Die Landesdenkmalbehörde hat in Bad Wildungen verschiedene Kulturdenkmäler besucht, auch das Kurhaus. Nach dem Bericht der Landesdenkmalbehörde ist das Kurhaus kein schützenswertes Denkmal.“
Mehr Informationen gab er nicht preis? – Leben wir nicht in einer Demokratie?
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus?
Die Stadtverordneten bilden das Stadtparlament – wie bilden sie sich eine Meinung?
Sind die Stadtverordneten nicht gewählte Vertreter aller Einwohner?
Gehört nicht das Kurhaus-Areal mit dem Gebäude der Stadt und somit eigentlich den Einwohnern?
Wenn eine schwerwiegende Entscheidung über den Verkauf getroffen werden soll – müssen dann die Abgeordneten nicht alle dafür wichtigen Dokumente kennen?
Warum hat der damalige Bürgermeister den Abgeordneten den Bericht der Landesdenkmalbehörde nicht vorgelegt?
Oder hat jener Bürgermeister vielleicht „Fakenews“ vorgetragen wie damals im Zusammenhang mit dem Gutachten eines Wildunger Architekten, der nach gründlicher Kalkulation die zu erwartenden Kosten für die Reaktivierung des Kurhauses mit etwa 4 Millionen Euro bezifferte, der Bürgermeister aber der Stadtverordnetenversammlung von rund 9 Millionen „berichtete“?
Wo ist der Bericht über die Begehung des Kurhauses?
Was steht wirklich in dem Bericht?
Wenn das Bauamt dem Planungsausschuss mitteilt, „…dass am 15.08.2017 eine Begehung des Kurhauses stattgefunden“ habe und dass das Landesamt „Im Rahmen der Diskussion um eine mögliche Bewertung des Kurhauses als Kulturdenkmal (…) zu dem Schluss gekommen (sei), den gesamten Komplex nicht als Kulturdenkmal zu bewerten“ – welche Amtsträger haben da diskutiert, das Ergebnisprotokoll unterschrieben und welche Teile des Gebäudekomplexes könnten doch als Kulturdenkmal bewertet werden?

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