Bad Wildunger Grundstücksankauf: Irritationen in Reinhardshausen

Das besagte Grundstück an der Ziergartenstraße in Reinhardhausen. (Foto: pr)

In der letzten Stadtverordnetenversammlung gab es beim Tagesordnungspunkt „Grundstücksangelegenheiten“ eine unerwartet intensive Diskussion.
Die Stadt will an der Ziergartenstraße ein Grundstück von einem privaten Besitzer erwerben. Begründet wurde diese Absicht in der Vorlage des Magistrats so:
„Der Eigentümer …… plant auf seinem Grundstück in der Ziergartenstraße ein Projekt bestehend aus einer Kombination eines Supermarktes mit seniorengerechtem Wohnen zu realisieren. Als problematisch bei diesem Projekt hat sich die Belieferung des Supermarktes mit LKW herausgestellt. … Zusammen mit dem Stadtbauamt und dem Eigentümer … wurde daher die Idee entwickelt, eine Anfahrt des Supermarktes mit Lkw aus nordwestlicher oder südwestlicher Richtung umzusetzen.“
Um diese neue Zufahrt zu realisieren, sollte ein benachbartes Grundstück durch die Stadt erworben werden. Dann könnte die Anfahrt direkt über die Straße „Im Kreuzfeld“ erfolgen.
Der Grundstücksausschuss hatte diesem Vorhaben bereits einstimmig zugestimmt.
In der Stadtverordnetenversammlung meldete sich dann jedoch als Gastredner der Ortsvorsteher von Reinhardshausen Dr. Johannes Berlitz zu Wort.
Er beklagte sich verärgert, dass der Ortsbeirat bisher nicht einbezogen worden sei und darum keine verlässlichen Informationen erhalten habe. Angesichts der bevorstehenden Ortsbeiratswahlen sei dies kein gutes Signal. Außerdem prangerte er das Fehlen einer Diskussion über die Auswirkungen des Vorhabens auf die Hauptstraße an. Schließlich befinde sich dort bereits ein Lebensmittelhandel, und das Einzelhandelsgutachten hätte keinen Handlungsbedarf in Reinhardshausen gesehen. Er befürchte nun weitere Leerstände.
Nachdem sich die Überraschung im Saal gelegt hatte, erinnerte CDU-Fraktionsvorsitzender Marc Vaupel daran, dass mit dem Ankauf des Grundstücks das Kombinationsprojekt ja noch keineswegs genehmigt sei. Schließlich müsse dafür der Bebauungsplan geändert werden, und dann würde der Ortsbeirat selbstverständlich mit einbezogen. Bürgermeister Gutheil schloss sich dieser Argumentation an.
Mit diesem Vorgehen waren die Fraktionen Freie Wähler und Die Linke unzufrieden.
Somit wurde der Beschluss für den Ankauf bei vier Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen mit großer Mehrheit gefasst.

Wir meinen: Ein angemessener Umgang mit den Ortsbeiräten ist für Verwaltung, Magistrat und Stadtverordnetenversammlung eine selbstverständliche Aufgabe. Sie erfordert besondere Sorgfalt. An der hat es hier offenbar gefehlt. Wie die oben zitierte Begründung für den Grundstücksankauf zeigt, wurde für eine wichtige Entwicklung von der Verwaltung zwar mit dem Investor intensiv verhandelt und ein Lösungsvorschlag erarbeitet. Allerdings ohne Einbeziehung des Ortsbeirates. Ihn nachträglich auf den Bebauungsplan zu verweisen, hat einen faden Beigeschmack. Ob der Investor über diese Verfahrensweise erfreut ist, bleibt fraglich.

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