Die Bundesregierung hat zwar erste Lockerungen bezüglich der sogenannten Corona-Maßnahmen beschlossen, dennoch bleiben zahlreiche Einschränkungen auch weiterhin bestehen.
Größere Veranstaltungen sind bis Ende August 2020 nicht zugelassen. Diese verständliche Regelung hat für die Kurstadt Bad Wildungen natürlich erhebliche Auswirkungen.
Abgesagt werden folgende Veranstaltungen:
26.04. Ausstellung „Die Eder“
09.05. Oldtimer-Treffen
17. Mai Märchenfest
24.05. 16.08. Doppelausstellung: „Bademode im Wandel der Zeit“ und „Warum das Wandern glücklich macht“
04.06. – 07.06. „Altstadt-Gassenhauer“
01.07. – 06.07. Deutscher Wandertag
16.07.- 19.07. Kram- und Viehmarkt
31.07. – 01.08. Folk im Park
08.08. Lichter-Musikfestival
04. – 06.09. Stadtfest mit Blumenkorso
Für den Zeitraum bis Ende August entfallen ebenfalls die Regionalmärkte, und zwar am: 17.05./14.06./12.07./09.08.
Die zeitnahen Gastspiele im Rahmen des „Startheaters“ (26.04.) und der Reihe „Große Kleinkunst“ (08.05.) sind abgesagt, ebenso die nächsten Konzerte in den Wandelhallen, auf Schloss Friedrichstein und in den Bad Wildunger Kirchen.
Die Landesregierung in Hessen hat noch nicht genau festgelegt, was unter dem Begriff „Großveranstaltungen“ zu verstehen ist. Sie berät sich dazu mit den Kommunen und hat für Ende nächster Woche eine Entscheidung angekündigt.