Seitens der Stadtverwaltung Bad Wildungen gibt Herr Bernhard Weller bekannt:
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat weitere Schließungen im Rahmen der Bekämpfung des Corona-Virus angeordnet.
Folgende Einrichtungen sind zu schließen:
- Personenbeförderung, die nicht dem öffentlichen Personennahverkehr dient und der Freizeitgestaltung vorbehalten ist (Seilbahnen, Schifffahrt u.ä.);
- Campingplätze mit Freizeit- und Dauerstandplatz;
- Freizeiteinrichtungen/-veranstaltungen mit touristischem Hintergrund (Besucherbergwerke, Stadtführungen u.ä.);
- Eisdielen;
- Reisebüros mit Kundenverkehr (telefonisch Kontaktaufnahme weiterhin möglich);
- Vergnügungsstätten (als Vergnügungsstätten sind Einrichtungen zu sehen, die durch kommerzielle Freizeitgestaltung und Amüsierbetrieb gekennzeichnet sind.)
Weiterhin betrieben werden können:
- Gärtnereien
- Hofläden
- Bäckereien (es ist lediglich der Lebensmittelverkauf zulässig. Die Nutzung als Café/Stehcafé ist nicht zulässig.)
- Pizzalieferservice nach 18.00 Uhr