Doch noch einige Fragen wegen eines seltenen Verweises

(Foto: de.freepic.com)

Das ist passiert:

Stadtverordnetenvorsteher Dr. Edgar Schmal gab zu Beginn der – wie immer öffentlichen – Bad Wildunger Stadtverordnetensitzung vom 1. Februar bekannt, dass ihm schriftlich ein Hinweis vorliege, demzufolge die Sitzung in Bild und Ton aufgezeichnet werde. Der Hinweis stammte von Daniele Saracino, der sich in den dünn besetzten Zuschauerreihen auf der Tribüne befand.

Dr. Schmal war zunächst offenbar irritiert und teilte sinngemäß mit, dass eine Aufzeichnung so ohne weiteres nicht möglich sei. Dagegen vertrat Herr Saracino die Auffassung, dass es ausreichend sei, wenn er den Mitschnitt ankündige. Der daraufhin erzürnte Stadtverordnetenvorsteher führte sinngemäß aus, dass er sich nicht herumstreiten wolle, Saracino könne machen, was er wolle, aber er solle das Handy ausschalten. Anschließend verwies er ihn unter Hinweis auf sein Hausrecht des Saales. Nach einigem Zögern verließ Herr Saracino die Wandelhalle.

Hintergrund:

In § 8 der Hauptsatzung steht „In öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, Ausschüsse und der Ortsbeiräte sind Film- und Ton-aufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung oder der Übertragung im Internet zulässig, wenn sie dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung angezeigt werden und das entsprechende Gremium dem zustimmt.“

Es stellen sich einige Fragen:

  • War Herr Dr. Schmal unvoreingenommen?
  • Hätte der Stadtverordnetenvorsteher im Interesse der Öffentlichkeit und der Bürgerschaft die Aufnahmeabsicht etwas großzügiger behandeln und qua Amt zur Abstimmung stellen können?
  • Wäre dann nicht doch der zweifelhafte Eindruck vermieden worden, es habe sich bei dem Verweis um eine impulsive und nicht um eine rechtlich einwandfreie Entscheidung gehandelt?
  • Hat die Tatsache eine Rolle gespielt, dass Herr Saracino mehrere Jahre Vorsitzender der Bad Wildunger Jungen Union und somit wie Herr Schmal Mitglied der CDU war?
  • War die Aufforderung das Handy auszuschalten vom Hausrecht gedeckt?

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2 Kommentare

  1. Für die WLZ war ich als Berichterstatter anwesend: Der Stadtverordnetenvorsteher verwies auf einen gültigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, der solche Aufnahmen nicht zulässt und fragte, ob von den Stadtverordneten jemand einen anders lautenden Antrag stellen möchte. Aus keiner der anwesenden Fraktionen meldete sich jemand, um einen solchen Antrag zu stellen. Abgesehen von der Linken und der WfW waren alle übrigen Fraktionen mit mindestens einem/einer Abgeordneten vertreten, das sind: CDU, SPD, Freie Wähler, Grüne, FDP.

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