Der mühsame Weg zur Abschaffung der Wildunger Anliegerbeiträge

Wer zahlt bei der nötigen Straßensaniereung? (Foto: Hersfelder Zeitung)

Nicht ganz einfach zu unterscheiden ist die Erschließungsbeitragssatzung von der Straßenbeitragssatzung. Bei ersterer geht es um den Straßenneubau, etwa wenn in einem Neubaugebiet eine Straße erstmalig neu gebaut wird. Über deren Neufassung hat Wildungen-digital bereits berichtet.
Die Stadtverordnetenversammlung hat sich nun auch mit der Straßenbeitragssatzung befasst. Verwaltung und Magistrat hatten dazu einen Entwurf vorgelegt. Hierbei wird festgelegt, wer die grundlegende Sanierung einer bestehenden Straße bezahlen soll. Jedes Jahr stehen im Haushalt der Stadt Mittel zur Verfügung, um „verbrauchte“ Straßen grundsätzlich zu erneuern. Je nach Straßentyp müssen die Eigentümer von Grundstücken, die an der Straße liegen („Anlieger“), einen bestimmten Betrag bezahlen. Den anderen Teil übernimmt die Stadt aus Steuermitteln.
Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf änderte an diesem Prinzip nichts, sondern vereinfachte und präzisierte Einiges. Die Diskussion in der Stadtverordnetenversammlung drehte sich allerdings um eine andere Frage:
Landauf, landab wird über die Abschaffung der Anteile, die Eigentümer bezahlen sollen, intensiv diskutiert. Denn es können auf manche Grundstückseigentümer so hohe Zahlungen zukommen, dass sie diese nur äußerst schwer aufbringen können. Selbst die Möglichkeit zur Teilzahlung hilft nicht in allen Fällen wirklich.
Deshalb schaffen viele Gemeinden – auch in unserer Nachbarschaft – die Anliegerbeiträge ab. Dann muss die Gemeinde oder Stadt den Ausbau bezahlen. Da dies auch nicht immer so einfach im Finanzplan unterzubringen ist, versucht man, an anderen Stellen Einsparungen vorzunehmen.
Diese Auffassung wurde auch in der Stadtverordnetenversammlung vertreten. So beschloss man auf Antrag der CDU den neuen Satzungsentwurf noch nicht, sondern überwies ihn an den Magistrat zurück. Dieser soll im September 2021 ein Konzept vorlegen, wie die Straßenbeiträge abgeschafft und durch Einsparungen an anderer Stelle wieder ausgeglichen werden können. Die Anliegerbeiträge summieren sich in der letzten Zeit auf etwa 300.000 Euro pro Jahr.
Die Fraktionen ließen in der Debatte erkennen, dass sie im Grundsatz einer Abschaffung der Anliegerbeiträge befürworten. Dennoch ergab die Abstimmung nur 14 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und eine Enthaltung.

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