Von Uli Klein.
Die Amtszeit des Schiedsmannes und seiner Stellvertreterin der Nationalparkgemeinde Edertal endet am 13. September dieses Jahres. Aufgrund des Ablaufs der Amtszeit der bisherigen Amtsinhaber steht die Wahl einer Schiedsperson mit Stellvertretung an.
Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um Konflikte und Meinungsverschiedenheiten schnell, unbürokratisch und vor allem kostensparend aus der Welt zu schaffen. Die Aufgabe des Schiedsamtes – die außergerichtliche Streitschlichtung – nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt. Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau sind ehrenamtlich tätig.
Das Amt kann nicht bekleiden:
- Wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
- Eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
- Wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;
- Wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
- Wer die rechtsprechende Gewalt (Paragraf 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder Berufsrichter vertritt
- oder das Amt der Staatsanwaltschaft (Paragraf 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt
- oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.
Bewerber sollten das 30. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirk des Schiedsamts wohnen.
Interessierte Personen können sich zur Wahl stellen und werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 17. August 2020 an den Gemeindevorstand der Nationalparkgemeinde Edertal, Bahnhofstraße 25, 34549 Edertal einzureichen.