In der Stadtverordnetenversammlung am 6. August 2018 wurden unter anderem gleich vier Bebauungspläne von den Stadtverordneten diskutiert und darüber abgestimmt.
Die Redaktion nimmt dies zum Anlass, die ziemlich komplizierten Zusammenhänge in verständlicher Form zu erläutern.
Was ist und bedeutet ein Bebauungsplan?
Wenn jemand ein Grundstück besitzt und beabsichtigt, es zu bebauen oder an einer bestehenden Bebauung etwas zu ändern, könnte man annehmen, dass der Eigentümer des Grundstücks sozusagen machen kann, was er will. Zu ende gedacht bedeutete das, dass ein großes Durcheinander, also ein Wildwuchs an Bebauung entstehen würde, was städtebaulich zu einem chaotischen Stadtbild führen würde, in dem sich viele Einwohner nicht wohlfühlen würden.
Sehr früh wurde daher die Notwendigkeit erkannt, dass hier„der Staat“, die Stadt oder Gemeinde, als Genehmigungsbehörde ordnend und regulierend eingreifen muss. Das Baugesetzbuch sieht dafür eben jene Bebauungspläne vor. Diese werden grundsätzlich selbst von den Städten und Gemeinden als Satzung erlassen. Dazu ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig. Ein Bebauungsplan enthält eine Planzeichnung und einen Textteil. Beide zusammen beschreiben konkret, was auf den jeweiligen Grundstücken oder bei einer Änderung der Bebauung erlaubt ist und was nicht. Immer wieder einmal gibt es Auseinandersetzungen darüber, wie genau diese Regelungen sein sollen oder ob es nicht besser wäre, den Rahmen weiter zustecken. Dies müssen dann die Stadtverordneten nach eingehender Diskussion entscheiden.
In einer nächsten Folge werden wir an einem konkreten Beispiel genauer zeigen, wie das Verfahren in der Praxis durchgeführt wird.
Am 6. August wurde jedenfalls Folgendes verhandelt:
1. Im Gewerbegebiet der Stadt in der Nähe der Illbruckstraße soll das Gewerbegebiet um 14.000 qm erweitert werden. Dies wurde beschlossen.
2. In Reinhardshausen wird der große Bebauungsplan Nr. 2 in einem Teilgebiet entlang der Straße „Im Kreuzfeld“ geändert. Damit wird eine Klinikerweiterung der Parklandklinik möglich. Auch dies wurde beschlossen.
3. Ein neuer Bebauungsplan am nördlichen Ortseingang von Altwildungen wird nötig, um eine Erweiterung (z.B. eine neue Ausstellungshalle mit Werkstatt) auf dem Gelände des Ederblick-Zentrums (Familie Konrad) zu ermöglichen. Der Bebauungsplan wird nun erarbeitet.
4. Im Bereich des städtischen Sorgenkindes „Parkhöhe“ soll der große Bebauungsplan „Brunnenallee“ geändert werden. Auf der Fläche ist bisher „Wohnen“ nicht erlaubt, sondern nur „Kur- und Beherbungsbetriebe“. Jetzt soll auch „Wohnen“ zulässig sein. Der Bebauungsplan wird nun ebenfalls erarbeitet.