Bad Wildungen: Neues aus dem Stadtparlament – Teil II

Kurhausentwicklung/ Hotelprojekt alles wieder auf Anfang? Und: Was heißt öffentlich?

(Quelle: Wikipedia)

Unter Tagesordnungspunkt 7 in der letzten Stadtverordnetenversammlung wurde der Sachstandsbericht über Maßnahmen zur Entwicklung des Kurhauses aufgerufen. Bürgermeister Ralf Gutheil konnte in zwei Sätzen nur mitteilen, dass es – erstens – nichts Neues zu vermelden gibt, außer – zweitens – dass es in der laufenden Woche ein Gespräch mit Vertretern der Projektentwickler gebe, „wie es denn weitergehe“.

Der Eindruck verfestigt sich, dass bei der Kurhausentwicklung und dem Hotelprojekt alles wieder auf Anfang steht.

Stadtverordneter Dr. Hans Schultheis forderte in diesem Zusammenhang den Bürgermeister auf, den Ende April auslaufenden „Letter of Intent“ mit den Projektentwicklern nicht zu verlängern.

Dieser Forderung kann man nur ausdrücklich zustimmen. Denn dadurch kann die Stadt endlich wieder handlungsfähig werden, um einen neuen Anlauf zur Lösung der Kurhausfrage zu unternehmen.

Stadtverordnetenvorsteher Dr. Schmal machte bei diesem Tagesordnungspunkt den Vorschlag, bei den nachfolgenden Stadtverordnetenversammlungen den routinemäßig vorgesehenen Punkt „Sachstandsbericht zum Kurhaus“ nicht mehr mit aufzunehmen, wenn es nichts Neues gebe. Nach einer kurzen Schrecksekunde reagierten einige Stadtverordnete gerade noch rechtzeitig. Am deutlichsten Klaus Stützle von den Grünen, der sich klar dagegen aussprach. Er forderte sogar, dass nicht nur regelmäßig über das Kurhaus berichtet werden müsste, sondern auch über die anderen ungelösten Dauerbrenner der Wildunger Stadtpolitik.

Dem kann man ausdrücklich zustimmen. Wir haben bereits auf die ungenügende Informationspolitik des Rathauses hingewiesen. Das war anders angekündigt worden, und die Bevölkerung erwartet auch anderes.

In diesem Zusammenhang gab es auch bei den beiden anstehenden Grundstücksverkäufen eine kurze Debatte. Stadtverordnetenvorsteher Dr. Schmal wies darauf hin, dass nach Beratungen im Ältestenrat die Grundstücksangelegenheiten zwar öffentlich verhandelt werden, allerdings Namen und Preise nicht genannt werden. Stadtverordneter Nawrotzki fragte nach, wie mit den Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten der öffentlichen Stadtverordnetenversammlung umgegangen werden solle. „Bei den Grundstücksangelegenheiten ist das für mich nachvollziehbar. Für mich sind die anderen Vorlagen zu einer öffentlichen Sitzung auch für alle, also auch für alle Bürgerinnen und Bürger, öffentlich“, stellte Nawrotzki fest. Hierüber sei es in der Vergangenheit zu Irritationen gekommen, sodass die Verwaltung beim Städte- und Gemeindebund nachgefragt habe.

Dr. Schmal berichtete über die Auskunft: In der Tat seien die Vorlagen öffentlich. Wenn aber diese Vorlagen im Internet, auf welchen Plattformen auch immer, hochgeladen würden, dann könnten Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung vorliegen. Der Stadtverordnetenvorsteher selber zeigte sich mit dieser Auskunft unzufrieden. Ebenso wie der anfragende Stadtverordnete, schließlich werde der schwarze Peter den Stadtverordneten zugeschoben, die selbst entscheiden müssten, wie mit den Vorlagen umgegangen werden solle.

Wir meinen: Nur durch die möglichst umfassende, verständliche und glaubwürdige Information kann Politikverdrossenheit bekämpft werden, denn sie ermöglicht es mündigen Staatsbürgern, Wahlentscheidungen verantwortlich zu treffen.

Hat Ihnen unser Artikel gefallen?