Neues aus dem Stadtparlament (1): Verfahren für Notparlament

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die politische Arbeit wieder auf. Sie tagte in der Bad Wildunger Wandelhalle am vergangenen Montag im Zeichen der Corona-Krise.

Einige Stadtverordnete blieben der Sitzung fern. Dennoch war das Stadtparlament beschlussfähig. Die Tische und auch die Zuschauerplätze waren so aufgeteilt, dass die vorgeschriebenen Mindestabstände problemlos eingehalten werden konnten. Im Übrigen sind kommunale Gremien in den Corona-Regeln von den Versammlungsverboten ausgenommen.

Für die zukünftige Arbeitsweise des Stadtparlaments wurde in der Sachdebatte zunächst ein Beschluss zu eventuell nötigen Eilentscheidungen gefasst.

Dadurch wird für den ziemlich unwahrscheinlichen Fall Vorsorge getroffen, dass die Stadtverordnetenversammlung wegen äußerer Umstände nicht tagen kann. Ursprünglich sah es ja so aus, dass die Corona-Krise ein solcher Fall ist. Aber auch Naturkatastrophen oder andere Krisensituationen könnten ja diesen Fall auslösen.

Der Gesetzgeber hat hierfür nun vor kurzem die Möglichkeit eingeräumt, in einem solchen Fall eine Art Notparlament zu bilden. Dies soll in der Regel der Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung sein. Der Finanzausschuss kann allerdings nur über „dringliche Angelegenheiten“, die keinen Aufschub dulden, beraten und entscheiden. Ob eine Angelegenheit dringlich ist, entscheidet der jeweilige Vorsitzende des Finanzausschusses. Die Eilentscheidungen des Finanzausschusses können allerdings in der nächsten ordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wieder aufgehoben werden.

Um diesen Fall möglichst selten eintreten zu lassen, schlug Stadtverordnetenvorsteher Dr. Schmal vor, die Dringlichkeit bestimmter Fälle nicht alleine vom Vorsitzenden des Finanzausschusses, sondern „im Benehmen“ zwischen Stadtverordnetenvorsteher, Ausschussvorsitzendem und Bürgermeister festzustellen.

Dieser Lösung stimmte die Stadtverordnetenversammlung einmütig zu.

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