Das „Comeback“ der Kur ist beschlossene Sache – eine neue Blütezeit für Bad Wildungen?

Neue Chancen für die Badestadt

Bad Wildunger Kurgäste 1902. Foto: Felix Schubert

Gesetzliche Krankenkassen müssen künftig wieder ambulante Vorsorgekuren für ihre Versicherten erbringen. Das sind gute Nachrichten für die Zukunft in Bad Wildungen – wenn es gelingt, die Kurgäste anzuziehen.

Es sind gute Nachrichten für Millionen Versicherte in Deutschland: Medizinische Vorsorgemaßnahmen in den Heilbädern sind künftig wieder Pflichtleistung der Krankenkassen. Der Bundestag hat dem Gesetz jetzt zugestimmt. Der Bundesrat wird dem Entwurf aus dem Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn voraussichtlich Ende Juni abschließend „grünes Licht“ geben.

Am 11. Juni 2021 beschloss der deutsche Bundestag die „Wiedereinführung der ambulanten und der stationären Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten nach §23/2 und 4 SGB, wie es im Juristendeutsch heißt. Diese Wiederbelebung der ambulanten Vorsorgekuren ist Teil des so genannten Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes. Damit wurde beschlossen, dass Kassenkuren künftig wieder zur Pflichtleistung der Krankenkassen werden und es nicht mehr im Ermessen der Krankenkasse liegt, einem solchen Kurantrag zuzustimmen oder nicht.

Bei einer so genannten „ambulanten Vorsorgeleistung“ zahlen die Kassen die Kosten für ärztliche Behandlungen und für die vom Arzt verordneten Medikamente sowie für Anwendungen wie Bäder, Massagen und andere Therapieangebote. Zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrt können Versicherte von der Kasse einen Zuschuss erhalten.

Deutschlands Kurorte hatten sehnsüchtig auf die Entscheidung gewartet: Als die ambulanten Vorsorgekuren noch Pflichtleistungen waren, profitierten davon Mitte der 1990-er Jahres jedes Jahr rund 900.000 Bundesbürger. 2020 waren es bundesweit gerade noch rund 11.500. Das ist ein Rückgang von fast 99 Prozent.

Damit öffnet sich für Bad Wildungen eine neue Chance, viel mehr Gäste als bisher wieder in der Stadt zu begrüßen – und zwar für Vorsorgekuren, also Maßnahmen für Menschen ohne gravierende gesundheitliche Einschränkungen, die auch in der Lage sind, die kulturellen touristischen Gegebenheiten der Region für den Kurerfolg zu nutzen.

Eine besondere Rolle bei der ganzheitlicher Gesundheitsvorsorge spielt neben der Natur auch das Erleben kultureller Veranstaltungen. Im Wettbewerb der vielen Kurorte muss sich sicher einiges in der Stadt bewegen, damit sich Menschen für einen Aufenthalt in Bad Wildungen entscheiden. Die Staatsbad GmbH besitzt noch die Möglichkeit, hier selbst aktiv zu werden. Vielleicht lohnt es sich doch, auf Bewährtes zurückzugreifen und mit neuer Technik und neuem Flair zu beleben. Kann hier vielleicht auch das „Neue Kurhaus“ in der Stadt nochmal zu neuer Blüte gelangen?

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3 Kommentare

  1. Nach diesen positiven Entscheidungen der Politik zum künftigen Kurwesen in Deutschland verbietet es sich von selbst, dass die Gremien der Bad Wildunger Stadtverwaltung überhaupt noch über den Abriss unseres Kurhauses diskutieren! Wenn dann voraussichtlich wieder mehr Kurgaeste sich für eine Kur in Bad Wildungen entscheiden, erwarten sie mit Recht auch ein kulturelles Angebot, wozu selbstverständlich auch ein möglich reiches Veranstaltungs-Programm gehört. Dies lässt sich in der Wandelhalle mit ihrer schlechten Akustik und der bescheidenen Bühne wohl kaum realisieren! Wir brauchen das Kurhaus nötiger denn je!

  2. Hier kommt eine Riesen-Chance auf Bad Wildungen zu. Hoffentlich weiß das Stadtparlament diese zu nutzen. Zu wünschen wäre es. Toi, Toi, Toi

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