Änderungen bei der Betreuung von Kindern: Kitas in Bad Wildungen

Nicht alle können oder dürfen betreut werden. (Foto: youtube)

Seit dem 02.06.2020 läuft der eingeschränkte Regelbetrieb auch in den Bad Wildunger Kindertagesstätten. Nach einer Empfehlung des Landkreises sollen 50% der genehmigten Plätze nach den in der 2. Corona-Verordnung des Landes Hessen festgelegten Kriterien belegt werden.
Zugang zur eingeschränkten Regelbetreuung haben:
Kinder, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil zu einer der in der

  1. Corona-VO festgelegten Berufsgruppen gehört,
    Kinder von berufstätigen und studierenden Alleinerziehenden,
    Kinder von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden an Fachschulen (mit Präsenspflicht),
    Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist,
    Kinder mit Behinderung sowie
    Kinder, bei denen ein besonderer Härtefall vorliegt.
    Kinder, die der Träger im Rahmen der Betreuungskapazitäten der Kindertageseinrichtung zusätzlich aufnimmt
    Die jeweiligen Träger entscheiden über die Aufnahme gemäß dieser Reihenfolge.
    Um möglichst vielen Kindern den Besuch der Einrichtung ermöglichen zu können, mussten auch die Öffnungszeiten an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden.
    Da der eingeschränkte Regelbetrieb nicht mit dem gewohnten Kita-Besuch vergleichbar ist, haben sich der Bürgermeister und die Stadtverordneten dazu entschlossen, für das restliche Kindergartenjahr (bis Ende Juli) auf den monatlichen Elternbeitrag zu verzichten.

NEU AB 6. JULI 2020!
Ab dem 6. Juli 2020 können alle Kindergartenkinder wieder ihre Kindertagesstätten besuchen. Alle Kinder werden dann wieder in ihren ursprünglichen Gruppen betreut.
Das Betretungsverbot der Kindertageseinrichtungen gilt dann nur noch:

  • für Personen mit Atemwegsinfektionen,
  • wenn beim Kind oder einem Angehörigen des gleichen Haushalts Krankheitssymptome für COVID-19 vorliegen,
  • wenn das Kind oder ein Angehöriger des gleichen Haushalts in Kontakt zu infizierten Personen stehen oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch keine 14 Tage vergangen sind.

Eine Infektion eines Haushaltsmitgliedes mit SARS-COV-2 ist der Kindertagesstätte umgehend bekannt zu geben!
Mit der Rückkehr zum Regelbetrieb werden auch die strengen Hygienevorschriften des Landes in den Kindertageseinrichtungen wieder gelockert. Da die Vorschriften zur Raumhygiene bestehen bleiben, sind die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten teilweise weiterhin eingeschränkt. Bitte informieren Sie sich über die Betreuungszeiten in Ihrer Einrichtung.
Während der Sommerschließzeit der Kindertagesstätten vom 27. Juli bis 14. August 2020 gibt es bei Bedarf eine Sommerbetreuung in verschiedenen Kindertagesstätten. Anmeldungen erhalten Sie in Ihrer Kindertagesstätte. Die Anmeldefrist läuft bis zum 5. Juli 2020.
Bei Fragen wenden Sie sich an die jeweilige Einrichtungsleitung oder an
Frau Lambertz 701-350 oder Frau Witascheck 701-335.

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