Bad Wildungen: Für’s Parlament 11 TOPs mit Anlagerichtlinien und „Brunnenallee 1“

Brunnenallee 1 mit den anliegenden Grundstücken ist immer noch ein Schlüssel-Thema. (Foto: M. Zimmermann/Archiv)

Stadtverordnetenvorsteher Dr. Schmal hat für kommenden Montag, den 3. Juni zur nächsten Stadtverordnetenversammlung in die Wandelhalle eingeladen. Die öffentliche Sitzung beginnt um 19.30 Uhr.

Die elf Tagesordnungspunkte enthalten unter anderem einen Antrag der Grünen-Fraktion zu einem Verbot von Einweggeschirr bei öffentlichen Veranstaltungen im Stadtgebiet Bad Wildungens. Offenbar beziehen sich die Antragsteller auf „das Viehmarkt“ und auf Veranstaltungen des Stadtmarketings. Private und Vereinsveranstaltungen sind wohl nicht gemeint.

Ein interessanter Tagesordnungspunkt, bei dem es aber wahrscheinlich nicht viel zu diskutieren gibt, ist der vorgesehene Beschluss über „Anlagerichtlinien für Geldanlagen und Einlagensicherung“. Da die Stadt über hohe Bargeldbestände verfügt, sollen enge Richtlinien dafür sorgen, dass bei der Geldanlage keine Fehler gemacht werden, die die Stadt teuer zu stehen kommen könnten.

Für ein kleineres Baugebiet „Am Stadtblick“ mit sieben Bauplätzen schlägt der Magistrat einen Quadratmeter-Preis von 85 Euro für die Käufer vor. Die Stadtverordneten müssen dem zustimmen.

Ein etwas in der Versenkung verschwundenes Thema kommt durch eine Vorlage des Magistrats wieder nach oben. Es liegen nämlich noch Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur Entwicklung der städtischen Fläche Brunnenallee 1 (im Volksmund einst „Aldi-Parkplatz“ genannt) vor. Der Magistrat gibt nun einen Sachstandsbericht und schlägt vor, auf die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes zu verzichten. Eine andere Nutzung für Einzelhandel und Wohnbebauung sei aber denkbar. Wegen der Komplexität der Angelegenheit ist zu erwarten, dass der Vorschlag in einem Ausschuss detailliert weiter beraten werden soll und dann noch einmal in die Stadtverordnetenversammlung zurückkommt.


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