BI Twiste: Gegendarstellung zum WLZ-Bericht von der Anhörung beim RP

Frauen stellen gefangene Hühner dar und singen
(Foto: PR/Archiv)

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, der folgende Text erreichte uns gestern. Er sollte zum Nachdenken anregen.

Liebe Freunde, Interessierte und Unterstützer,
in der WLZ vom 21.3. wird über die 4 Erörterungstage ausführlich und ausschließlich aus Sicht des Regierungspräsidiums berichtet. Bzw. aus Sicht deren Sprechers Herrn Conrad. Dieser war in den 4 Tagen nur sporadisch anwesend, wiewohl an jedem Tag durchaus neue, interessante Details verhandelt wurden.
Entscheidender Punkt ist entgegen der Darstellung von Herrn Conrad in der WLZ, die ohne Gegenrede in der WLZ wiedergegeben wird:
Der momentane Legehennenbetrieb des Herrn Becker ist illegal. Für die Errichtung des Stalls an der Straße entlang hat das Kreisbauamt eine Genehmigung erteilt. Die steht auch nicht zur Diskussion. Illegal ist die Tierzahl, die im Gesamtbetrieb untergebracht ist. Ab 15.000 Hühnern hätte eine Genehmigung nach BImSchG beantragt werden müssen (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung), auch „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“ genannt. Dies ist nicht geschehen und deshalb sind die überzähligen 1.665 Hühner illegal eingestallt.
So räumte der Sitzungsleiter des RPs ein, dass der Betrieb momentan illegal sei. Das hat mit materiellem Baurecht nichts zu tun. Unangenehm war den RP-Mitarbeitern, dass offensichtlich keine Aufsicht stattfindet. Man werde ggf. mit dem beantragten Vorhaben den Betrieb „nachträglich“ legalisieren, wegen dem Prinzip der „Verhältnismäßigkeit“.
Ob beim Windgutachten, fehlenden Bauplänen oder ungenauen Berechnungen (z.B. des Kotbunkers): Eins ums andere Mal kam der Gutachter des Antragstellers ins Schleudern.
Leider war kein Berichterstatter der WLZ vor Ort! Im Gegensatz dazu war ein Redakteur des Eder-Diemel-Tipp am ersten Tag anwesend, der über die vielen Fehler und Mängel im Antrag sehr erstaunt war. Entsprechend ist sein Artikel vom 9. März ausgefallen.

BI Twiste gegen Massentierhaltung

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