Zur Praxis des Stadtparlaments: Bebauungspläne (3)

wie neues bauland geschaffen wird

Aus einem Acker wird Bauland. Foto: M. Zimmermann

Nachdem die Bürger und die „Träger öffentlicher Belange“ die Möglichkeit hatten, ihre Meinungen, Anregungen und fachlichen Einwände im Rahmen der öffentlichen Auslegung zu formulieren und dem Rathaus schriftlich oder mündlich mitzuteilen, wird das Verfahren wie folgt zuende geführt:

Berücksichtigung von Stellungnahmen?

Weil das Baugesetzbuch nun logischerweise vorsieht, dass die eingereichten Stellungnahmen „abgewogen“ werden sollen, bedeutet dies, dass im Endeffekt entschieden werden muss, ob eine Stellungnahme berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder abgelehnt wird. Darüber muss die Stadtverordnetenversammlung entscheiden. In der Regel diskutiert vorher der Planungsausschuss diese Abwägungen im Einzelnen und gibt der Stadtverordnetenversammlung eine Empfehlung. Um dem Planungsausschuss diese Arbeit zu erleichtern, erarbeitet die Verwaltung im Bauamt jeweils einen Vorschlag für die Abwägung. Letztlich aber müssen die Stadtverordneten entscheiden. Wenn Stellungnahmen berücksichtigt oder teilweise berücksichtigt werden, führt dies zu einer Änderung des Bebauungsplanes.

Im Beispiel des neuen Baugebietes „Stadtblick“ hatten die Bürger offenbar keine Probleme. So kam es, dass aus der Bürgerschaft während der Auslegungsfrist keine Eingaben gemacht wurden. Für den Planungsausschuss war es also ein einfacherer Fall. Jedoch haben allerdings acht „Behörden“ Stellungnahmen eingereicht. Es waren: der Landrat, das Amt für Bodenmanagement Korbach, die Untere Naturschutzbehörde, die Regionalplanung beim Regierungspräsidenten, die Untere Wasserbehörde, das Nationalparkamt, der Landkreis – Fachbereich Landwirtschaft und die Telekom. In den Diskussionen im Planungsausschuss und sodann in der Stadtverordnetenversammlung wurde beschlossen, von den acht Stellungnahmen sechs nicht und zwei zu berücksichtigen.
Damit lag die endgültige Fassung des Bebauungsplans vor und er wurde als Satzung am 5. Februar 2018 beschlossen. Er hat damit Rechtskraft erlangt. Die Verwaltung kann nun beginnen, die Vorbereitungen für den Verkauf der Grundstücke durchzuführen. Interessenten gibt es genug. Nach dem Verkauf kann auch bald mit einer Bebauung begonnen werden.

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