Die Bürgermeisterwahl in Bad Wildungen vor der Stichwahl

Ein letzter Versuch zur Klärung der Verhältnisse

Bemerkenswerte Post

Nach der Ermittlung des Wahlergebnisses berichtete die WLZ am 5. März 2018 von einer eigentümlich gedämpften Atmosphäre im Sitzungssaal des Rathauses. Dem folgte am nächsten Tag die Schlagzeile „SPD sucht Allianz für Gutheil“. Was war geschehen? Da hatte in der ersten Ausscheidung zwar der Amtsinhaber die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 44,3 vom Hundert erhalten, jedoch nicht die erforderliche Mehrheit von 50 v. H. An zweiter Stelle landete unerwartet der von der SPD gestellte Bewerber Ralf Gutheil vor den Bewerberinnen der CDU, Christine Hedrich, und den übrigen Kira Hauser, Regina Preysing und Klaus Micino. Zwischen den Ortsgruppen von CDU und SPD war man sich bis dahin einig, im Falle einer Stichwahl die eigene Kandidatin bzw. den eigenen Kandidaten wechselseitig nicht nur zu unterstützen, sondern auch zu wählen, die Beendigung der zwölfjährigen Amtszeit des Amtsinhabers als gemeinsames Ziel vor Augen.
Unerwartet war das Wahlergebnis wohl deshalb, weil die CDU davon ausging, im Falle einer Stichwahl ihre Kandidatin ins weitere Rennen schicken zu können. Daraus wurde nichts. In der CDU will man auf einmal vom gemeinsamen Ziel mit der SPD nichts mehr wissen. Offensichtlich sind von der CDU anvisierte Vereinbarungen Einbahnstraßen. Es gilt die Maxime, Mitglieder der CDU wählen keinen Sozialdemokraten. Gleiches wird auch auch von ihren Wählern und Anhängern ohne Empfehlung erwartet. War dies der Hintergrund der gedämpften Atmosphäre?
Spielt die Sorge der CDU eine Rolle, der Bewerber Ralf Gutheil würde von der SPD-Fraktion als ihr verlängerter Arm in gleicher Weise benutzt werden wie von ihr, der CDU, der Vorgänger vom Amtsinhaber Zimmermann?
Dass die SPD-Fraktion in der Bad Wildunger Stadtverordnetenversammlung über keine absolute Mehrheit verfügt, sondern um Zustimmung anderer Fraktionen in allen Belangen werben muss und Ralf Gutheil schon mehrere Male gezeigt hat, seinen eigenen, von der Fraktionsführung abweichenden Stil zu finden, scheint bei solchen Überlegungen keine Rolle zu spielen. Dem Prinzip gilt der Vorrang.
Die aufmerksame Wählerschaft fragt sich, welches Ziel mit solch merkwürdigem und zweifelhaftem Verhalten erreicht werden soll. Steckt hinter diesem Taktieren doch die Absicht, dem Amtsinhaber entgegen den mit allen Argumenten gegen ihn geführten Wahlkampf zur (letzten) Wiederwahl zu verhelfen und einen neuen Anlauf mit mehr versprechendem Erfolg in sechs Jahren mit anderem Kandidaten zu nehmen? Welche Geheimgespräche zwischen welchen Personen zu welchen Themen wurden geführt. Was versprach der Amtsinhaberr, das er ohnehin nicht erfüllen kann oder will? Die Pressemitteilung der CDU vom 13. März gibt darüber keine Auskunft. Sie enthält lediglich den Fakt. Die mündigen Wählerinnen und Wähler mögen doch selbst entscheiden. Die Freien Wähler werden es ihr gleichtun. Das liest sich so, als ob bis zum 4. März 2018 die Wählerschaft nicht für mündig genug gehalten worden wäre.
Das Wahlergebnis am 18. März 2018 gegen 18:45 Uhr dürfte dann niemanden mehr überraschen. Es sei denn, Ralf Gutheil gelingt es, die Wählerinnen und Wähler davon zu überzeugen, in ihm den Bewerber zu sehen, der das von ihm und den Mitbewerbern angestrebte Ziel, den Amtsinhaber abzulösen und einer ehrlichen, wahrheitsgetreuen Kommunalpolitik den Weg zu ebnen, auch erreichen kann.
Im andern Fall wird sich die Wählerschaft auf die Verlängerung der Gegenwart mit exponierter Einmischung durch äußere Einflüsse naher Beziehungen einstellen müssen.

Altenfelder

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2 Kommentare

  1. Auszug aus dem Hessischen Einzelhandelserlass, eine Zusammenfassung in Hessen gültiger Regelungen zur Bauplanung in diversen Gesetzen zum Baurecht https://landesplanung.hessen.de/sites/landesplanung.hessen.de/files/content-downloads/erlass_grossflEinzelhandel_Bau_und_Landesplanungsrecht.pdf):

    „Zentren-/innenstadtrelevante Sortimente:
    Bei der nachfolgenden Sortimentsliste handelt es sich um schematische beispielhafte
    Angaben. Die Zentrenrelevanz kann in Einzelfällen in Abhängigkeit
    von dem vorhandenen Angebotsbestand in den jeweiligen Zentren und in Abhängigkeit
    von der städtebaulichen Situation differieren (z.B. Elektrogroßgerä-
    te/„weiße Ware“, Teppiche, Campingartikel, Fahrräder, großteilige Sportgerä-
    te, die i.d.R. zentrenrelevant sind).
    Als zentren-/innenstadtrelevante Sortimente gelten:
    – Sortimente der Grundversorgung/des kurzfristigen Bedarfs (Lebensmittel,
    Drogerieartikel, Haushaltswaren)
    – Bücher/Zeitschriften/Papier/Schreibwaren/Schulbedarf
    – Glas, Porzellan, Keramik, Geschenk- und kunstgewerbliche Artikel
    – Kunst, Antiquitäten
    – Baby-, Kinderartikel
    – Bekleidung, Lederwaren, Schuhe, Wäsche, Stoffe, Kurzwaren
    – Unterhaltungselektronik, Elektrohaushaltswaren
    – Fotogeräte, optische Erzeugnisse und Zubehör
    – Gesundheitsartikel, Kosmetik, Apotheken-, Sanitätswaren
    – Einrichtungszubehör, Haus- und Heimtextilien, Kunstgewerbe, Bastelartikel,
    Beleuchtungskörper, Raumausstattung
    – Musikalienhandel, Bild- und Tonträger
    – Uhren, Schmuck, Silberwaren
    – Spielwaren, Sportartikel, Jagdbedarf
    – Blumen, Zooartikel, Tiernahrung “

    .. es handelt sich bei der „Wildunger Liste“ 1:1 um diese Vorgabe aus dem hessischen Landesrecht. Wenn die zwei genannten Abgeordneten die einzigen sein sollten, die im Wildunger Parlament verstanden haben, was landesrechtliche Vorgaben für städtische Bebauungspläne bedeuten, wäre das ein Armutszeugnis für das Parlament. Das hat es aber in der Mehrheit verstanden – ganz im Gegensatz zum noch amtsinhabenden Bürgermeister und einem Teil der am meisten aktiven Wildunger Meinungsäußerer! Aber vielleicht hat es ja der Amtsinhaber auch verstanden und weiß genau, dass sein Wahlziel mit der Herkulesverlagerung nicht einlösbar ist, sich aber prima für Parlamentsschelte eignet, auf die die Wildunger aus alter Gewohnheit gern eingehen?

  2. Also, wenn das Verlassen der Wandelhalle vor Abstimmungen beweist, dass Ralf Gutheil einen von der Fraktion abweichenden Stil hat, dann ist die Erde auch eine Scheibe. Wenn Ralf Gutheil tatsächlich für das einstehen würde, was er propagiert, würde der Stadtverordnete Ralf Gutheil auch dafür stehen und entsprechend gegen seine Fraktion abstimmen. Ein Abgeordneter ist nur sich selbst und seinen Wählern gegenüber verantwortlich, nicht der Partei, die ihn aufgestellt hat. Ich hege die berechtigte Sorge, dafür kenne ich die beiden Funktionäre der SPD schon aus alten, gemeinsamen Tagen im Stadtjugendring und Jungenzentrum, dass wer Ralf Gutheil wählt, Nawrotzki/Mombrei bekommt. Auch wenn ich für einen Wechsel bin, so ist doch der Amtsinhaber im Vergleich zu den vorgenannten ein Waisenknabe. Die Erhaltung des Parkplatzes Brunnenallee 1 und ein Ende der Planwirtschaft aka Wildunger Liste liegen mir doch am Herzen.

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