„Jeder hat das Recht…“ – auch auf Irrtum.
Selbstverständlich waren die Nazis die damaligen Verfassungsfeinde (die allerdings die Schwächen der Weimarer Verfassung mit der Notstandsgesetzgebung auszunutzen wussten). Die mit dieser Bemerkung vom Kommentator angezielte Gedankenverbindung ist höchst bösartig und zielt auf die persönliche Ehre – wie in Absatz 2 von Art. 5 GG benannt. […]