Bad Wildungen: In Sachen Kurhaus-Areal doch noch ein Beitrag

Eine ausführliche Stellungnahme

Weg vom Fenster: Die Ansichtsfront des von dem Investor Eymaxx seinerzeit geplanten Hotels auf dem Kurhaus-Areal an der Langemarck-Straße. Foto: Archiv/M. Zimmermann

Die Redaktion möchte die inzwischen entstandene Debatte keinesweg abwürgen.

Wie wahr, wie wahr, was die Stadtverordnete Preysing am 05. November 2018 in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorgetragen hat! Die Belehrungen von Stadtverordneten zum Demokratieverständnis ihrer Kollegin sind töricht. In einem in der HNA/WLZ zu lesenden Kommentar eines Kasseler Redakteurs der Zeitung war kürzlich zu lesen: „Zu deren (der Demokratie) Wesenszügen gehört immer eine kritische Teilhabe. Sie funktioniert nun einmal nicht ohne Engagement und auch nicht kritiklos. Sie braucht aber auch eine konstruktive Absicht“.
Keinem anderen Anliegen entspricht die von Frau Preysing vorgetragene Begründung ihres Antrages.
Es wäre doch von Interesse, welchen tatsächlichen Zeitaufwand die städtischen Gremien in den vergangenen 17 Jahren mit der Erörterung von Fragen zum Kurhaus geleistet haben. Da gab es zahlreiche Zeitläufte andauernden Nichttuns. Niemand denkt an den Zeitraum von 30 Jahren, den es seinerzeit brauchte, das alte, im Jahr 1954 abgebrochene Kurhaus aus dem 19. Jahrhundert durch einen Neubau zu ersetzen.
Vergessen auch der Umstand, dass diesem, jetzt dem Abriss preisgegebenen Kurhaus das in die Jahre gekommene Hotel „Europäischer Hof“, ein immer wieder umgebauter und erweiterter Bau aus dem 18. Jahrhundert, im Jahr 1978 weichen musste. Es darf bezweifelt werden, ob ein heutiger Hotelbau in der vorgestellten Form und Ausstattung an dieser Stelle neue Nachfrage wecken wird.
Nun wurde die Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Die Diskussion über die Folgen in der Bürgerversammlung vom 24. Oktober geriet zu einer Farce. Ein Grundstücksverkauf ist noch nicht beschlossen. Ob ein Vertrag ausgehandelt ist und welche Konditionen vereinbart sind oder werden, ist in der Öffentlichkeit unbekannt. Dies wird auch so bleiben, denn Grundstückssachen werden in der Regel in nichtöffentlicher Sitzung behandelt.
Es werden Inhalte dennoch nach Außen dringen. Andeutungen über den Wert des Kurhausgrundstückes machte – als einzig in der erwähnten Bürgerversammlung redeberechtigter Parlamentarier – der Stadtverordnetenvorsteher. Er spannte einen Bogen von 0 Euro bis unbekannte Millionen Euro. Mit anderen Worten: Die konkurrenzlosen Käufer werden schon dafür sorgen – unter Anrechnung der Aufwendungen für den Abriss von Gebäuden –, auf einen sich der 0 nähernden Kaufpreis zu kommen. Vielleicht werden Erträge aus dem Verkauf von Schrott noch gebucht werden, wie es die Stadt Bad Wildungen vor 80 Jahren nach der Sprengung der am 10. November 1938 in Brand gesteckten Synagoge schon einmal praktiziert hat.
Und was folgt danach? Die Käufer werden das Grundstück in Parzellen so einmessen lassen, dass davon eine für das Hotel und drei für Wohnanlagen entstehen, die jede für sich wieder zu Marktpreisen zu verkaufen sind. Solche Geschäfte sind für Investoren und deren Kapitalanleger pure Geschenke.

Die Stadt Bad Wildungen hat in dreierlei Hinsicht das Nachsehen:
1. Sie wird Einflüsse auf die Gestaltung neuer Bauten nicht ausüben, geschweige denn durchsetzen können, wenn die Baumassen den Festsetzungen des beschlossenen Bebauungsplanes entsprechen.
2. Sie wird weiter keine Beiträge für Versorgungs- und Entsorgungsanschlüsse und Straßen erheben und
3. die Auswirkungen des unmittelbar entlang der Langemarckstraße auf Fundamenten des Kurhauses geplanten Hotelbaues auf sich ständig wiederholende Verkehrsbehinderungen verspüren.

Denn es fehlt das Gelände abseits der Fahrbahn zum Halten von Reisebussen, um Gästen das Ein- und Aussteigen und Verladen von Gepäck zu ermöglichen. Der in der Stadtverordnetenversammlung und Bürgerversammlung vorgestellte Hotelbau folgt dem Beispiel zahlreicher Modelle, vorwiegend in Großstädten, die ausschließlich Übernachtungsmöglichkeiten auf engstem Raum bieten, zum längerem Gebrauch nicht einladen und sich in Gastronomie nicht auszeichnen.
Die Frage sei erlaubt: Was ist aus dem einstimmig gefassten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7. 9. 2015 „Konzept zur Wiederinbetriebnahme des Kurhaushauptgebäudes“, eingebracht von der CDU-Fraktion, geworden? Keine Vorlage, keine Beratung, kein Ergebnis. Er füllt wohl die Aktenordner, mehr nicht. Es tat sich nichts, bis der Ritter Lohengrin in Gestalt eines Trios von plannquadrat, Brendal Group und eyemax Real Estate AG im Nebel zweifelhafter Informationen auftauchte. Dessen Leitmotiv „Nie sollst du mich befragen“ gilt auch für die Geschichte Neues Kurhaus, das gerade 30 Jahre alt wurde.
Alles in allem stellt sich der Verdacht ein, dass die Gremien der Stadt Bad Wildungen mit ihrer übereilten Entscheidung zur Kommunalisierung der Wildunger Badebetriebe überfordert waren und es noch heute sind. Ihre mit Verlusten verbundenen Beschlüsse zu Verkäufen ehemals existenzieller Bestandteile der Kurbetriebe forcierten den Niedergang des bereits durch staatliche Gesundheitspolitik geschädigten Kurwesens. Sie laufen Gefahr, dass in der Konzentration von Reha-Kliniken an einem Ort kein Kurbetrieb mehr gesehen wird. Das Recht auf Erhebung von Kurtaxe kann schwinden, und der Bäderpfennig, ohnehin landespolitisch kritisch beäugt, ist auf Dauer nicht garantiert. Die Eigenschaft als Kurbad allein an der Unterhaltung zweier Wandelhallen und einem Kurpark zu fixieren, dürfte auf Dauer nicht ausreichen.
Die Zukunftsaussichten sind einem typischen Novemberwetter ähnlich.

Manfred Hülsebruch

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