Änderung des Bebauungsplans Nr. 19.2 „Brunnenallee“; Satzungsbeschluss (01.10.18)

Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Stadtverordnetenversammlung

Nun vom Abriss bedroht. Foto: M. Zimmermann

Zu Punkt 5: Bebauungsplan Nr. 19.2.5 „Langemarckstraße“

Stadtverordneter Nawrotzki berichtete in seiner Funktion als Vorsitzender des Planungsausschusses von 2 Sitzungen, in denen sich der Ausschuss mit der Zukunft des Kurhausareals ausführlich beschäftigt habe. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich die Zustimmung zu der Vorlage.

Stadtverordneter Dr. Schultheis lehnte die Vorlage ab und sprach sich gegen den Abriss des Kurhauses aus. Auch seien gesundheitsorientierte und architektonische Aspekte zu wenig berücksichtigt worden. Er beantragte namentliche Abstimmung.

Stadtverordneter Schraps rief zu fortschrittlichem Denken und zur Zusammenarbeit mit den Investoren auf.

Stadtverordneter Stützle sprach sich für die Vorlage aus und sah keine Alternative. Der Bedarf an Hotelbetten sei da und es werden 60 neue Arbeitsplätze geschaffen.
Stadtverordneter Mombrei forderte auf, die Realität anzuerkennen und wirtschaftlich zu denken.

Der Stadtverordnetenvorsteher stellte fest, dass sich gegen seinen Vorschlag, über alle 10 Punkte des Beschlussvorschlages gemeinsam abzustimmen, kein Widerspruch erhob und erläuterte diese kurz für die Zuschauer. Anschließend rief er die Stadtverordneten einzeln zur namentlichen Abstimmung über folgenden Beschlussvorschlag auf:

1. „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Anregung des RP Kassel, ONB, Schreiben vom 20.08.2018, zur Konkretisierung der Festsetzung von anzupflanzenden Bäumen nicht zu berücksichtigen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Stellungnahme des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Straßenverkehrsbehörde, Schreiben vom 17.08.2018, bezüglich der angespannten Parkplatzsituation zur Kenntnis.
3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Ausführungen des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen, Schreiben vom 11.09.2018, hinsichtlich der Verschiebung der Baugrenze entlang der „Langemarckstraße“ sowie der Festschreibung von Gebäudelängen im nordwestlichen Geltungsbereich nicht zu folgen und das Planungsverfahren ohne Visualisierung fortzuführen. Eine Visualisierung ist den politischen Gremien im Zusammenhang mit einer konkreten Objektplanung vorzulegen.
4. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Einspruch sowie die Anregungen von Herrn Werner A. Friedrich, Schreiben vom 10.08.2018, hinsichtlich des Erhalts und der Architektur bzw. Innenarchitektur des Kurhauses sowie eines Bedarfs einer parallelen Nutzung von Wandelhalle und Kurhaus in Bad Wildungen zur Kenntnis.
Die Anregungen zum „Städtebau“ und zur „Denkmalpflege“ werden nicht geteilt, und es wird an der Planung festgehalten.
5. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Anregungen von Herrn Dr. Klaus Hessbrüggen, Schreiben vom 22.08.2018, bezüglich der „Fläche für den Gemeinbedarf“ und der Parkanlage nicht zu folgen und an der Ausweisung eines „Sondergebiets Kur“ sowie der Reduzierung der „öffentlichen Grünfläche“ festzuhalten. Die Anregung bezüglich der Visualisierung von konkreten Planungen wird zur Kenntnis genommen.
6. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Anregungen von Herrn Fritz-R. Lohrmann, Schreiben vom 22.08.2018, bezüglich der Erhaltung des Kurhauses sowie bezüglich der Visualisierung von konkreten Planungen zur Kenntnis zu nehmen. Die Anregung zum „Städtebau“ wird nicht geteilt, und es wird an der Planung festgehalten.
7. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der Anregung von Herrn Gotthelf Eisenberg, Pfarrer i. R., Schreiben vom 21.08.2018, zu der Beibehaltung der „Fläche für den Gemeinbedarf“ nicht zu folgen und an der Ausweisung eines „Sondergebiets Kur“ festzuhalten. Die Stadtverordneten nehmen die Ausführungen zu den Konzerten und Aufführungen im „Kurhaus“ zur Kenntnis und sprechen sich gegen eine Realisierung eines „Bürgerhauses“ im Geltungsbereich aus.
8. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Anregungen von Dipl.-Ing. Bernd-D. Gehring, Schreiben vom 22.08.2018, bezüglich der Parkanlage nicht zu berücksichtigen und an der Reduzierung der Grünfläche mit der Ausweisung von Baufenstern festzuhalten. Die Anregungen zum „Städtebau“ und zur „Denkmalpflege“ werden nicht geteilt, und es wird an der Planung festgehalten. Die Anregungen zum Bedeutungsverlust/ -gewinn des Areals, den Eigentumsverhältnissen, den Akteuren, den Planungsideen zum Kurhaus, einem Hotelneubau, differenzierten Wohnformen, zu einer „öffentlichen Diskussion“ sowie der Durchführung eines „Architekten-Ideen-Wettbewerbs“ werden zur Kenntnis genommen.
9. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 19.2.6 „Langemarckstraße“ als Änderung des Bebauungsplans Nr. 19.2 „Brunnenallee“ nach § 10 BauGB als Satzung.
10. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die auf der Grundlage der Hessischen Bauordnung in den Bebauungsplan integrierten Festsetzungen als Satzung.“

Abstimmung: dafür: 24, dagegen: 3

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1 Kommentar

  1. Zitat von Dr. Edgar Schmal: „Die Stadtverordneten hätten 17 Jahre lang versucht eine Lösung zu finden. … „Wir haben heimische Hoteliers gefragt, ob sie es betreiben wollen. Alle fanden die Säle schön, aber das finanzielle Risiko wollte niemand tragen“, …

    Die Stadt Bad Wildungen hat 17 Jahre lang versucht …

    Im Klartext heißt das: Die hier Handelnden waren 17 Jahre lang nicht fähig so einem Gebäudekomplex, wie das „Neue Kurhaus“, einer neuen Nutzung zuzuführen.

    Ja was hat man denn in den vergangenen 17 Jahren alles für die Vermarktung unternommen?

    Marcus Schlaich, vom Hotelbetreiber „Brendal“, sagte: „Nur durch Zufall sind wir auf diesen Gebäudekomplex aufmerksam geworden“.

    Also gewartet – bis mal jemand (durch Zufall) auf den Gebäudekomplex aufmerksam wird – und sich dann bei der Stadt Bad Wildungen meldet?

    Fazit: Das Argument von Dr. Edgar Schmal an diesem Abend: „Die Stadtverordneten hätten 17 Jahre lang versucht eine Lösung zu finden“ (dem „Neuen Kurhaus“ eine neue Nutzung zuzuführen), kann ja dann so nicht stimmen.

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