Zur Praxis des Stadtparlaments: Bebauungspläne (2)

demokratie bürgernah

(Quelle: Wikipedia)

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die Redaktion gibt Ihnen in dieser kleinen Folge einen Überblick über das Thema „Bebauungspläne“, das die Stadtverordnetenversammlung beständig beschäftigt. Diesmal beleuchten wir, an einem Beispiel vereinfacht, das Verfahren. Zur besseren Lesbarkeit haben wir dies in die Teile 2 und 3 unserer Folge aufgeteilt.

Wie in Folge 1 angedeutet, gibt es verschiedene Anlässe, einen Bebauungsplan aufzustellen oder zu ändern. In unserem Beispiel aus dem Jahr 2017 waren städtisches Bauamt und Magistrat der Auffassung, dass – wegen der immer noch vorhandenen Nachfrage – in unserer Stadt ein weiteres Neubaugebiet für Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern sinnvoll sei. Es bot sich eine Fläche von ca. 11.000 qm südwestlich des Hauptfriedhofs an, die bisher Ackerfläche ist. Diese Fläche grenzt an bereits bestehende Bebauung. Es können acht bis zehn neue Bauplätze entstehen.

Vom Antrag zum Beschluss

Daher beantragte der Magistrat in der Stadtverordnetenversammlung, der Aufstellung eines Bebauungsplanes zuzustimmen. Dieser Beschluss erfolgte am 4. September 2017. Damit die Stadtverordneten genauer erfuhren, um welchen Sachverhalt es sich handelte, hatte die Bauverwaltung die wichtigsten Informationen zu diesem Neubaugebiet bereits zusammengestellt und sogar schon einen Entwurf für den Bebauungsplan gefertigt. Über den Entwurf wurde dann auch noch einmal im Planungsausschuss diskutiert.
Meist wird zeitgleich mit dem Aufstellungsbeschluss auch die nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene „Öffentliche Auslegung“ beschlossen.

Was hat es damit auf sich?

Bisher haben sich Bauamt und Stadtverordnetenversammlung mit dem Entwurf befasst. Man könnte der Meinung sein, dass nun der Bebauungsplan beschlossen werden könnte. Aber weit gefehlt! Von einem solchen Bebauungsplan sind ja unter Umständen Viele betroffen, z.B. die anliegenden Bewohner, aber auch an Umweltschutz interessierte Bürger der Stadt. Also wird die Aufstellung und Auslegung öffentlich bekannt gemacht. Dies geschieht durch die „Amtlichen Bekanntmachungen“ in der Lokalpresse.

Bürgerbeteiligung

Dann kann jeder Einwohner im Rathaus den Bebauungsplan einsehen und Anregungen und/oder Änderungen zu Protokoll geben. Dazu wird auch noch gesondert zu einer Informationsveranstaltung ins Rathaus eingeladen. Auch verschiedene Behörden und die sogenannten „Träger öffentlicher Belange“ wie etwa die Telekom, Umweltverbände oder die Strom- und Energieversorger können infrage kommen. Sie werden routinemäßig angeschrieben und über den Bebauungsplan informiert. Auch sie können Anregungen und Bedenken vorbringen. Hierfür war bei diesem Bebauungsplan der Zeitraum zwischen dem 29. September 2017 und dem 30. Oktober 2017 vorgesehen.
Der Gesetzgeber hat also im Baugesetzbuch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vorgesehen und durch die Mitwirkung der „Träger öffentlicher Belange“ sollen Fehler im Bebauungsplan vermieden werden. Es ist zwar ein aufwändiges Verfahren, aber als Beitrag für eine demokratische Politik sicher sinnvoll.

In der abschließenden dritten Folge erfahren Sie, was bei der Auslegung herausgekommen ist und wie der Bebauungsplan in Kraft getreten ist.

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