BI Waldeck: Gemeinsames Verhindern bleibt das Ziel

Widerstand gegen Hähnchen-Mastanlage

„Erstaunlich“ findet es die Bürgerinitiative, wie im Antrag die Erschließung der Zufahrtswege beschrieben wird. Die Zuwegung solle über die L3388 erfolgen, von dort vorbei am Hof Schwalenstöcker und über das Golfplatzgelände. Des weiteren seien entgegen früherer Angaben keine Filteranlagen vorgesehen. Nach wie vor liege dem Antrag das für Waldeck irrelevante Windgutachten aus Hofgeismar zugrunde.

Termine, Termine
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) der beantragten Hähnchen-Mastanlage in der Gemarkung Waldeck durch das Regierungspräsidium Kassel (RP) liegt zusammen mit dem zugehörigen Antrag und den Empfehlungen der zuständigen Behörden vom 10. Juli bis 9. August bei der Stadt Waldeck sowie beim RP aus.
Einwendungen können bis einschließlich 7. September 2018 beim RP eingereicht werden. Die Bürgerinitiative pro Waldeck betont, dass der Antrag zur Errichtung der Anlage somit noch nicht genehmigt ist.
Darüber, wie am besten Einwendungen verfasst werden, wird die Bürgerinitiative am 10. August im Bürgerhaus informieren. Außerdem will sie über den aktuellen Stand des Verfahrens berichten. Zudem wird ihr Rechtsanwalt dabei sein.
Der Erörterungstermin, an dem relevante Einwendungen unter anderem mit den zuständigen Sachbearbeitern des RP besprochen werden, findet am 18. Oktober 2018 im Großen Sitzungssaal des RP in Kassel von 9:30 bis 18 Uhr statt.

Bitte um Unterstützung
Die Bürgerinitiative (BI) Pro Waldeck gegen Massentierhaltung benötigt juristische Unterstützung, um die offenliegenden Unterlagen zu prüfen und wirksame Einwendungen zu formulieren, stellen die Sprecherinnen Susanne Friedrichs, Barbara Friedrichs und Iris Vent in einem Aufruf fest. Falls das RP Kassel den Bau genehmige, plane sie gegen den Bescheid zu klagen.
Der Rechtsanwalt für Umweltrecht Thorsten Deppner, Kanzlei Tim Stähle (Berlin), werde die BI vertreten. Empfohlen habe ihr die Kanzlei der Rechtsanwalt Peter Kremer. „Kremer klagte erfolgreich gegen eine Schweinemastanlage in Haßleben. Die Kanzlei Tim Stähle vertrat den BUND und den NABU Brandenburg sowie verschiedene Bürgerinitiativen; sie ist spezialisiert auf Umwelt-, Immissions- und Planungsrecht, Bau- und Kommunalrecht, Naturschutzrecht sowie Verbands- und Vereinsberatung“, heißt es weiter.
Die BI bittet um Unterstützung bei der Finanzierung des Anwalts. Sie sieht die Hühnermastanlage in Waldeck als wichtigen Präzedenzfall für weitere geplante Anlagen in Nordhessen. Neue Mastbetriebe bzw. die Erweiterung bestehender seien geplant in Jesberg, Seigertshausen und Vollmarshausen. „Sollten wir mit unserem Widerstand Erfolg haben, stünden die Chancen für die anderen betroffenen Gemeinden besser, sich entsprechend zu wehren“, ist sich die BI sicher.
Um bei dem Erörterungstermin im Oktober 2018 dem Investor mit hoher Sachkenntnis entgegentreten zu können, bemüht sich die BI um Experten und Gutachter.
Der Magistrat habe in einer ausführlichen Stellungnahme zum Genehmigungsverfahren das Bauvorhaben einstimmig abgelehnt, stellt die BI fest. Die ablehnende Stellungnahme liege dem RP vor. Weitere Behörden wie etwa das hessische Straßen- und Verkehrsmanagement „Hessen Mobil“ und die Obere Naturschutzbehörde berücksichtigten in ihren Stellungnahmen die Bedenken der Stadt Waldeck.
Mehr als 630 Bürger der Kernstadt Waldeck hätten sich durch ihre Unterschrift gegen die geplante Mastanlage ausgesprochen. Die BI habe in Waldeck mehr als 480 Mitglieder. Zudem sei eine Online-Petition von 2.124 Personen unterzeichnet worden. Durch zwei Direktvermarkter-Märkte, Spendenaufrufe und einen Filmabend habe die BI ein Grundkapital aufgebaut. Sie wäre aber für weitere finanzielle Unterstützung sehr dankbar, damit die juristische Beratung durch die Kanzlei Tim Stähle finanziert werden könne.

Service:
Der allgemein zugängliche Link des Regierungspräsidiums (RP) Kassel zu den Unterlagen lautet: https://www.uvp-verbund.de/documents/ingrid-group_ige-iplug-he/CCF354A9-9986-4DA9-B6B4-8439774B10D8/Auslegungsunterlagen%20Schwalenstoecker%20GbR.pdf
Kontoverbindung: BI Pro Waldeck gegen Massentierhaltung, Waldecker Bank, DE03 5236 0059 0105 2013 90, BIC GENODEF1KBW

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