Das Wort zum Donnerstag, 31. Mai 2018

(Fronleichnam)

Dies war ja wirklich ein sehr arbeitnehmerfreundlicher Mai. Lauter Feiertage führten dazu, dass dank der dazugehörenden „Brückentage“ für die Beschäftigten lauter 3- oder 4-Tage-Wochen entstanden. Arbeitgeber mühten sich, trotz der cleveren Urlaubsplaner und -planerinnen den Betrieb aufrecht zu erhalten. Zum Tag der Arbeit (der übrigens erst seit dem Jahr 1933[!] gesetzlicher Feiertag ist) kamen noch drei christliche Feiertage. Von ganz außen betrachtet könnten einige, z. B. arabische Zuwanderer, auf den Gedanken kommen, das Christentum sei hierzulande quasi Staatsreligion, vergleichbar etwa der Verfassung der Islamischen Republik Iran.
Unsere Verfassung ist aber das Grundgesetz (GG). Das wurde übrigens am 23. Mai schon 69 Jahre alt (entstanden auf Veranlassung der westlichen Siegermächte) und gilt seit dem 3. Oktober 1990 für ganz Deutschland. Darin ist im Artikel 140 der Schutz der Sonntage und der bundesweiten Feiertage festgelegt. In den Verfassungen der Bundesländer haben sich diese noch ein paar „Extrawürste“ gesichert. So kommen etwa die Berliner auf insgesamt 9, die Bayern auf bis zu 13 Feiertage. Wir Hessen haben 10 und teilen mit drei neuen Bundesländern den bescheidenen zweiten Platz.
Wer sich denkt, jetzt folgt ein Abstecher in die Begründung für den Feiertag Fronleichnam, der irrt. Stattdessen soll hier der Vorschlag für einen neuen bundesweiten Feiertag befürwortet werden: Der „Geburtstag“ unseres Grundgesetzes. Entsprechend seiner Bedeutung für uns alle müssten dann lauter Volksfeste stattfinden, so richtig mit Pauken, Trompeten, Fahnen, Tanz-Shows und wortgewaltigen Ansprachen. Das wäre doch mal eine Petition wert! Für den Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) wurde damals der evangelische Feiertag „Reformationstag“ gestrichen. Nun könnte ja mal die katholische Kirche etwas hergeben.

Anmerkung: Auf das vorige Wort zum Donnerstag hat sich Herr Oliver Köhler bei uns gemeldet. Er war der Initiator der „internationalen Gedenkveranstaltung“ zur Zerstörung der Edersee-Sperrmauer (17. Mai 1943) und ist empört darüber, dass Bürgermeister Klaus Gier sich weigerte, daran teilzunehmen. Dieser habe doch vor fünf Jahren an der Vorläufer-Veranstaltung teilgenommen. Das von ihm geschickte „Beweisfoto“ kann die Redaktion nicht publizieren, da das Urheberrecht ungeklärt ist.

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