„Stadtarchiv steuert Moderne an“ und „Nachfrage zu Stellenbesetzung“

Foto: dla-marbach.de

Sehr geehrte Leser_innen!

Im Sinne unseres Eintretens für Informations- und Meinungsvielfalt bringen wir diesmal einen Beitrag, in dem es um fragwürdige Vorgänge im Zusammenhang mit dem Stadtarchiv geht. Den Autor haben bestimmt noch viele Badestädter_innen als Standesbeamten bei ihrer Trauung in Erinnerung.

Die Weigerung des Redakteurs der WLZ Bad Wildungen, mir Raum zu seinen Artikeln vom 16. Januar 2018 für eine Gegendarstellung bereitzustellen, ist nun der Grund für deren Wiedergabe an dieser Stelle. Weitere Fakten können bei mir abgefragt werden. Aus der aus dem Rathaus erhaltenen Info über „eine geringfügige Beschäftigung“ machte der WLZ-Redakteur einen „450 Euro-Job“, was falsch war. Mit der Begründung, er habe diese Bezeichnung fälschlicherweise synonym gewählt, versuchte er, sich bei mir zu entschuldigen. Öffentlich widerrief er nicht. Die Hinweise auf die Abwesenheit von Bürgermeister Zimmermann bei Beschlüssen zur Anstellung seines Sohnes mögen glaubhaft sein, aber seine Mitwirkung bei der Vor- und Nachbereitung ist nicht in Zweifel zu ziehen. Nachdenklich stimmt der WLZ-Bericht über die Anstellung einer Person – ein bislang noch bei keinem städtischen Bediensteten festzustellender Vorgang.
Niemand anders aus dem Magistrat als Bgm. Zimmermann selbst sprach mit mir über die Anstellung seines Sohnes zu einem Praktikum im Stadtarchiv Bad Wildungen. Es begann mit einer ersten Andeutung am 6. Januar 2017 und setzte sich bei seinem Besuch des Stadtarchivs am 15. Februar 2017 in Anwesenheit von Pfarrer i. R. Mombrei, Mitarbeiter seit 2012, fort. Es folgten E-Mail-Kommunikationen, die darin endeten, der Sohn müsse im Praktikum an Arbeiten herangeführt werden, die er ohne meine Anwesenheit erledigen kann. Absolute Zuverlässigkeit sei gegeben.
Auf meine Bedenken, wie ich als Autodidakt mit vereinbarten 20 Stunden im Monat einen 39 Stunden in der Woche zu beschäftigenden Praktikanten eine archivarische Ausbildung mit der Weitervermittlung allen Wissens angedeihen lassen könne, habe ich in den folgenden Gesprächen mit Herrn Zimmermann zu keiner Zeit etwas erfahren. Einzig in der Sitzung des Magistrats am 7. Juni 2017 habe ich erklärt, in der mir zur Verfügung stehenden Zeit einen Bestand von über 30 000 Reposituren (verzeichnete Akten und Amtsbücher) nicht allein in die Datenbank des erst seit 2015 in Hessen eingeführten Archivinformationssystems („Arcinsys“) übertragen zu können. Da sei Hilfe nötig. Die Äußerung des Ersten Stadtrats Otto, ich hätte dem Magistrat gegenüber immer wieder erklärt, dass ich Unterstützung brauche, entspricht nicht der Wahrheit. Der Magistrat besuchte nur ein Mal nach 1998 das Stadtarchiv, nämlich am 21. März 2012. Daraus ein „immer“ abzuleiten, ist doch sehr kühn. Die Mithilfe von Klaus Mombrei als Helfer an jedem Mittwoch zur Öffnungszeit im Stadtarchiv unterschlug er. Ich wies hingegen Bgm. Zimmermann bei allen jährlichen Dienstgesprächen auf die von mir erkannte Notwendigkeit hin, sich zeitig vor dem Ende meiner Tätigkeit über die Anstellung einer im Archivwesen ausgebildeten Person Gedanken zu machen, denn Stadtarchiv und Rudolf-Lorenz-Stiftung bräuchten eine professionelle Besetzung.
Zum Kennenlernen von Arcinsys hatte ich im Juli 2015 an einem Einführungslehrgang im Hessischen Staatsarchiv Darmstadt teilgenommen. Auf Grund meiner Erfahrung nahm ich – und kein anderer Bediensteter der Stadtverwaltung – Verbindung mit dem Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden auf und beantragte, in Erwartung des Praktikums des Sohnes Zimmermann, für das Stadtarchiv den Anschluss an das Archivierungssystem in der zweiten Monatshälfte März 2017. Dieser konnte jedoch erst nach Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zum 10. April 2017 geschaltet werden.
Die zitierte Aussage von Hauptamtsleiter Heiser zur Öffnung des Stadtarchivs bezieht sich offensichtlich auf die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Juni 2009 zur Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs Bad Wildungen. Dies ist ein Ortsrecht, das aber wegen eines Veröffentlichungsfehlers bis heute nicht wirksam geworden ist. Darauf habe ich Bgm. Zimmermann schriftlich hinreichend am 25. Oktober 2014 und wiederholt mündlich hingewiesen. Es hat nichts geholfen. Die Satzung ist bis heute nicht in Kraft und müsste – wegen landesrechtlich geänderter Schutzfristen archivierter Akten – ohnehin geändert werden. Zudem wäre auch die Aufnahme der Rudolf-Lorenz-Stiftung, eines weiteren zur städtischen Einrichtung mutierten Archivs, in die Satzung erforderlich.
Passiert ist indessen nichts. Weitere sechs Jahre unter dem bisherigen „primus inter pares“ bedeuten keine Zukunft, sondern nur Verlängerung der Gegenwart. Das darf nicht Ziel und Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 4. März 2018 sein.
Manfred Hülsebruch

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